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petneuma
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 07.10.2015
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Honorarberechnung auf Basis der anrechenbaren Kosten
Wir haben einen Architekten beauftragt, eine Vorplanung zu machen, einschließlich vertiefte Kostenschätzung und er bekommt für die Vorplanung 9 % plus der vertieften Kostenschätzung von 1 %.
Wir haben im Vorfeld ein Angebot bekommen, mit netto anrechenbare Kosten von 1.800.000,00 €. Jetzt hat die vertiefte Kostenschätzung gezeigt, das die anrechenbaren Kosten bei 2.900.000,00 € liegen. Jetzt steht die Frage im Raum, erhöht sich dann auch die Honorarberechnung?
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07.12.2016 at 13:22 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarberechnung auf Basis der anrechenbaren Kosten
Grundsätzlich ist die Kostenberechnung, solange diese nicht vorliegt die Kostenschätzung Basis der Honorierung.
Die Frage sollte jedoch m.E. zunächst sein, ob das Angebot denn genau dasselbe beinhaltet wie die Kostenschätzung. Wenn ja, würde ich erstmal den Planer fragen, woher diese riesige Differenz kommen kann.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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08.12.2016 at 08:32 Uhr |
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petneuma
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 07.10.2015
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Re: Honorarberechnung auf Basis der anrechenbaren Kosten
Es gab wohl zusätzliche Planungen, die die anrechenbaren Kosten so in die Höhe haben schnellen lassen. Ich lasse gerade klären, wann die zusätzlichen Planungen dazu gekommen sind und wer dies beauftragt hat und ob die Firma es auch gleich mitgeteilt hat, das die anrechenbaren Kosten sich erhöhen.
Danke für die Antwort.
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08.12.2016 at 08:54 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Honorarberechnung auf Basis der anrechenbaren Kosten
Dabei ist nicht ganz verständlich, wo Sie eigentlich im Projekt gerade stehen: es gibt Angebote von Unternehmen (ich bin davon ausgegangen: Richtpreisangebote aus der Vorplanungsphase), dann die Vorplanung und Kostenschätzung eines Planers und jetzt bereits Beauftragungen? Firmen sollen mitteilen, das ich anrechenbare Kosten erhöht haben?
Da werden wohl Begrifflichkeiten einiges anders verwendet, als die HOAI das vorsieht. Möglicherweise wurden auch Aufträge nicht in der Weise erteilt, wie die HOAI in den Grundleistungen eine übliche Leistungsabfolge des Planers annimmt (Lph. 2 Vorplanung, Lph. 3 Entwurf, Lph. 5 Ausführungsplanung, Lph. 6 Erstellen der Ausschreibungsunterlagen, Lph. 7 Einholen, prüfen und werten von Angeboten mit anschließender Beauftragung durch den Bauherrn, Lph. 8 Objektüberwachung).
Anrechenbar sind die Kosten, die der Planer in der Kostenberechnung (am Ende der Entwurfsplanung, in der alle Anlagenteile konstruktiv und funktional definiert und berechnet sind) genannt hat; solange oder wenn diese nicht vorliegen, die aus der Kostenschätzung. Firmen haben mit der Anrechenbarkeit von Kosten nichts zu tun (seit der HOAI 2009 sind die tatsächlichen Baukosten nicht mehr relevant für die Honorarermittlung, sondern nur die Kostenberechnung).
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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08.12.2016 at 09:06 Uhr |
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petneuma
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 07.10.2015
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Re: Honorarberechnung auf Basis der anrechenbaren Kosten
Sorry, mein Fehler.
Wir haben eine Planungsfirma beauftragt, nur die Planungen der Leistungsstufe 1 zu machen. Auf der Basis ist auch der HOAI Vertrag entstanden. Sie haben uns im Vorfeld eine Kostenschätzung gegeben, in ihrem Angebot. Das haben wir als Grundlage für die Honorarberechnung genommen. Jetzt kommt die Rechnung und wir stellen fest, das die anrechenbaren Kosten sich erhöht haben, aufgrund von zusätzlichen Planungen. Eine Klärung intern meiner Fragen habe ich noch nicht bekommen.
Vielen Dank.
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08.12.2016 at 09:38 Uhr |
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