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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architektenvertrag ohne HOAI
Beitrag von Nachricht
Baugruppe
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 20.01.2017
IP: Logged
icon Architektenvertrag ohne HOAI

Liebe Gemeinde,

Wir sind eine Baugruppe, bestehend aus 4 Parteien und haben den Architektenvertrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses von der Architektin zugesandt bekommen. Dort ist formuliert:
"Abweichend von der HOAI wurden individualrechtlich keine Leistungen und Teilleistungen vertraglich vereinbart, sondern Vertragsziele. Der AG wurde darüber informiert und stimmt dem zu."

Ist so etwas üblich?
Das vorgeschlagene Honorar liegt bei ca. 30% mehr, als es aufgrund der aktuellen Kostenschätzung nach HOAI (Honorarzone III) liegen sollte.

Danke für Eure Meinung.
LG

[Edited by Baugruppe on 20.01.2017 at 19:58 Uhr]

20.01.2017 at 19:57 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Architektenvertrag ohne HOAI

Klingt nach "Weniger Leistung - mehr Geld".
Aus Planersicht find ich das fair und erstrebenswert ;-)

Wenn die Architektin etliche Referenzen aufweisen kann, bei denen das so gemacht wurde und diese Referenzen dies entsprechend bestätigen können, könnte das eine Option sein. 30% mehr ins Engineering gesteckt, können sehr viel Euro Baukosten sparen.
Wenn das aber nicht der Fall ist, gibt es keine Grundlage, was die gute Frau zu leisten hat und wofür ihr wann und wieviel zu zahlen habt.

Es würde sich anbieten, diesen Vertrag durch einen Sachverständigen für Honorarfragen prüfen zu lassen. Ein wenig Schmökern hier im Forum wird ihnen aufzeigen, warum.

23.01.2017 at 07:45 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Architektenvertrag ohne HOAI

Ob es üblich ist, sollte nicht Ihr Begehr sein, sondern ob es Ihre Anforderungen erfüllt. Wenn die Grundleistungen der HOAI nicht als vertragliche Leistungen vereinbart werden, wo steht denn dann, was genau zu planen und zu liefern ist? DAS sollten Sie ausführlich beschreiben; dieser Teil des Vertrags darf gern so lang werden (oder länger) wie der Honorarteil.

Zudem kommt es nicht nur darauf an, welche Leistungsbilder alles erbracht werden sollen (nur Gebäudeplanung oder auch Technische Ausrüstung Wasser/Abwasser, Elektro, FM-/Datentechnik, Heizung, Lüftung, Aufzüge, EnEV-Berechnungen usw. usw.)sowie darauf, welche Besonderen Leistungen (Bestandsaufnahmen, Visualisierungen, Bauvoranfragen usw. usw.) alles mit dem Preis abgegolten sind und welche Nebenleistungen (sämtliche Papierpläne so oft wie sie irgendwer anfordert?)

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

11.02.2017 at 10:25 Uhr
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