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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Mindestsätze bei baubegleitender Ausführungsplanung
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caput
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.01.2017
IP: Logged
icon Mindestsätze bei baubegleitender Ausführungsplanung

Liebe Interessenten,

eine öffentliche Verwaltung hat als Bauherr eines Vorhabens aus dem Tief-Wasserbau (mit Erd- und Spundwandarbeiten) in der Ausschreibung die technische Bearbeitung mit einigen wenigen Pauschalpositionen erfasst. Sinngemäß und verkürzt wiedergegeben lautet z. B. eine Pos.: "Berechnungen für Spundwände und Verankerungen der gesamten Baumaßnahme einschl. Baubehelfe aufstellen", eine andere Pos. "Ausführungszeichnungen für die gesamte Baumaßnahme aufstellen". Dies ist nicht ungewöhnlich, da die Pos. aus einem Standardleistungskatalog stammen.

Die Baufirma lässt sich von einem Ingenieur ein Angebot erstellen, indem der Ingenieur die erwähnten LV-Positionen mit (Pauschal-) Preisen bzw. -honoraren versieht. Zur Honorarermittlung stellt die Firma dem Ingenieur die Ausschreibungsunterlagen (i. w. LV, Baubeschreibung und Pläne) zur Verfügung. Eine Kalkulation verlangt die Firma nicht.

Die vom Ingenieur ausgefüllten LV-Positionen für die Technische Bearbeitung werden Bestandteil des Nachunternehmervertrags zwischen der Baufirma und dem Ingenieur. Außerdem heißt es im Vertrag, dass "die zwischen AG und Bauherrn vereinbarten Vertragsbedingungen, insbesondere das Leistungsverzeichnis, ansonsten die VOB/B" gelten, soweit in diesem Vertrag keine Regelungen enthalten sind. Somit werden die Vertragsbedingungen zwischen der Baufirma und dem Bauherrn an den Ingenieur "durchgereicht".

Ich habe nun gehört, dass der Ingenieur völlig unabhängig von der vertraglichen Vereinbarung einfach den Mindestsatz nach HOAI abrechnen kann, der übrigens ungefähr beim Doppelten des Pauschalpreisangebots liegen dürfte. Stimmt diese Aussage und auf welcher Basis beruht sie? Inwieweit spielt hier für den Ingenieur die VOB eine Rolle? Wann muss der Ingenieur die Firma davon unterrichten, dass er nach HOAI abzurechnen beabsichtigt? Kann einer mittelständischen Baufirma unterstellt werden, sich mit der HOAI und der Pflicht zu Mindestsätzen auszukennen? Und nebenbei würde mich folgendes interessieren: Könnte ein Ingenieur mit der Absicht, später den Mindestsatz nach HOAI abzurechnen, ganz bewusst und arglistig einen viel niedrigeren (Dumping-) Preis anbieten?

Fragen über Fragen ... Ich danke im voraus für Ihre Hilfe!

24.01.2017 at 01:44 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Mindestsätze bei baubegleitender Ausführungsplanung

Der richtige Weg wäre wohl die Beschwerde beim AG bereits in der Kalkulationsphase gewesen, da für Planungsleistungen nach der HOAI selbige zwingend einzuhalten ist.

Nichtsdestotrotz werden die Leistungen der genannten Art deshalb häufig mit ausgeschrieben, weil der AN die Ausführung genau auf die Stahlbauteile abstimmen können soll, die er gerade zur Verfügung hat. Korrekt wäre dann aber trotzdem, planerisch eine technische Lösung mit Mindestquerschnitten als Ergebnis einer HOAI-vergüteten Berechnung vorzugeben und dem Bieter freizustellen, im Rahmen eines Sondervorschlages eine andere Lösung mit seinen Materialien zu präsentieren, die ebenfalls alle bekannten Randbedingungen einhält.

Da VOB und HOAI nichts miteinander zu tun haben (die eine enthält abwicklungstechnische Regeln, die andere reines Preisrecht), ist die Frage auch irrelevant, ob das eine mit dem anderen vereinbar wäre. Natürlich sind sie es. Es gibt auch Ausschreibunge, bei denen die entsprechenden Positionen mit anrechenbaren Kosten der Kostenberechnung ausgeschrieben werden, für die nach HOAI ein Honorar zu ermitteln ist, wobei hier nur über die legal verhandelbaren Geldparameter noch Angaben erforderlich sind (z.B. Honorarsatz, Nebenkosten, Besondere Leistungen), die dann zu einem LV-Preis führen.

Die reine Verlagerung jeglicher Planungsleistungen auf den AN birgt auch die Gefahr, dass im Rahmen geotechnischer und statischer Prüfungen Anforderungen definiert werden, die in der Ausschreibung gar nicht berücksichtigt sind. Auch die evtl. vom Verbau bzw. dessen Einbindetiefen abhängige Wasserhaltung kann da immense Mehr- oder Minderkosten verursachen. Deshalb plant man ja i.d.R. vor der Ausschreibung.

Ob im vorliegenden Fall von der Pauschalen abgewichen werden darf und nach HOAI abgerechnet werden kann, ist eine eher juristische Frage, die wir in diesem Forum nicht allgemeingültig beantworten können, da sie immer einzelfallbezogen durch Vertragsauslegung zu ermitteln ist.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

11.02.2017 at 10:18 Uhr
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caput
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.01.2017
IP: Logged
icon Re: Mindestsätze bei baubegleitender Ausführungsplanung

Sehr geehrter Herr Doell,
entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt erst reagiere. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Die Angelegenheit, um die es hier geht, läuft noch, deshalb komme ich evtl. demnächst noch einmal mit einigen ergänzenden Fragen darauf zurück.

11.03.2017 at 17:45 Uhr
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caput
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.01.2017
IP: Logged
icon Re: Mindestsätze bei baubegleitender Ausführungsplanung

Nachdem ich zwischenzeitlich noch einmal kurz mit einem Anwalt gesprochen hatte, beantworte ich einen Teil meiner Frage noch einmal selbst. Meine Frage: Kann ich als Ingenieur meinen Auftraggeber bei Vertragsabschluss bewusst täuschen, indem ich Honorare anbiete, die unterhalb der Mindestsätze liegen, obwohl ich weiß, dass ich später dennoch die Mindestsätze abrechnen kann? Der Anwalt sagt: "Ja", sofern es sich bei dem Auftraggeber um jemanden handelt, der sich mit der HOAI auskennt. Dies wird jedoch z. B. bei Bauunternehmen und öffentlichen Verwaltungen stets unterstellt. Bei "kleinen" privaten Auftraggebern ("Häuslebauer" kann man das hingegen nicht machen. Auf meine Frage, ob das nicht arglistige Täuschung sei, antwortete der Anwalt: "Wenn sich Zwei gegenseitig übers Ohr hauen wollen, gewinnt der, auf dessen Seite das Gesetz ist".

09.07.2018 at 20:03 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Mindestsätze bei baubegleitender Ausführungsplanung
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