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lieblingsjurist
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 20.02.2017
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten bei Bausatzhaus
Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze, hoffentlich banale Frage.
Wie aus der Überschrift bereits ersichtlich, geht es um die Frage der anrechenbaren Kosten bei einem Bausatzhaus. Das Vorhaben ist nach der Erstellung eines Entwurfes nicht weiter verfolgt worden. Für die Abrechnung nach HOAI dürften wir also nur bis zu LP3 gekommen sein.
Es wurde nun eine Rechnung ausgestellt, wobei die Berechnung auf Grundlage von anrechenbaren Kosten in Höhe des ortsüblichen Preises mit geschätzten 370.000 Euro erfolgte. Der Bausatz an sich hat jedoch laut Angebot nur einen Wert von 220.000 Euro.
Ist hier die Summe der anrechenbaren Kosten dann auf 220.000 Euro gedeckelt? Kann man diese Summe als vereinbarte Beschaffenheit des zu erbringenden Werkes ansehen?! Die Leistungspflicht beim Bausatzhaus ist schlichtweg nur die Anlieferung des Bausatzes, dieser hat de facto den angegebenen Wert von 220.000 Euro.
Oder sprengt diese Auslegung aus eurer Sicht die Grenzen der HOAI? ;-)
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20.02.2017 at 20:31 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten bei Bausatzhaus
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Herstellung nach Kostenberechnung anfallen. Zur Herstellung gehört aber nicht nur die Anlieferung eines Bausatzes, sondern auch BE, Erdarbeiten, Keller, Montage des Bausatzes, Anschluss der Ver- und Entsorgung u.a.m.
Der ortsübliche Preis muss sich dabei natürlich an der Montage des vorgesehenen Bausatzhauses orientieren und nicht an anderen Bauweisen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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21.02.2017 at 10:38 Uhr |
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