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Schmid
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 22.03.2017
IP: Logged
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Honorarberechnung
Hallo,
sind in der Ausführungsplanung, haben auch HLS
Fachplaner beauftragt.
In der Kostenberechnung ist ein Betrag für HLS festgelegt und es wurde nichts mehr planerisch geändert.
Architekt möchte die Bemusterung der Sanitärgegenstände abwarten , um diese Kosten in die Kostenberechnung einfließen zu lassen.Er meint, auch, wenn die momentan kalkulierten Fliesen teuerer werden, wirkt sich das ebenfalls auf sein Honorar aus.
Ist das korrekt so?
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22.03.2017 at 08:33 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarberechnung
Der HLS Planer sollte in der Kostenberechnung einen Betrag errechnet haben (nach DIN 276 mit Massen und Einheitspreisen); der ist dann auch für den Gebäudeplaner verbindlich. Kostenanschläge (Zusammenstellung der Unternehmerangebote) sind seit der HOAI 2009 i.d.R. nicht mehr relevant für die Honorarermittlung.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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23.03.2017 at 08:58 Uhr |
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Schmid
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 22.03.2017
IP: Logged
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Re: Honorarberechnung
Hallo Herr Doell,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Zum Zeitpunkt der Kostenberechnung, war der HLS Planer
noch nicht mit im Boot, er würde erst jetzt in der Ausführungsplanung beauftragt.
Die Kosten nach DIN 276 hattte unser Architekt in der Kostenberechnung schon berechnet.
Uns irritiert auch, dass Posten wie Betonstahl/Bewehrung
Kanalarbeiten und Wasserhaltung Baugrube als "geschätzt" in der Kostenberechnung stehen.
Ist das bei diesem Planungsstand normal?
Auch da wartet unser Architekt wohl erst auf konkrete Angebote.Er sagt das mache er immer so...
Was sollen wir tun?
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24.03.2017 at 11:09 Uhr |
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Schmid
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 22.03.2017
IP: Logged
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Re: Honorarberechnung
Ich habe nochmal in der Kostenberechnung vom Architeketen nach DIN 276 nachgesehen.
Da stehen die HLS -Kosten auch nur als "geschätzt nach Angabe Projektant" drin.
Der Fachplaner hat aber keine Kostenberechnung ohne Sanitärgegenstände gemacht, bzw gar keine.
Für das Honorar wurde eine fiktive Summe als Berechnungsgrundlage genommen, wonach das endgültige Honorar sich dann nach den tatsächlichen Kosten richten sollten.
Der Planer wurde uns vom Architekten vermittelt und empfohlen.
Da der HLS -Planer für Abwasser (auch Entwässerung) ,
Wasser und Heizung nach HOAI 2013
Honorarzone I
Mittelsatz
für die Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung zur Vergabe beauftragt ist, sollte er dann
Die Kostenberechnung nach DIN 276 durchführen?
Wer ist denn jetzt zuständig?
Architekt und HLS Planer waren sich einig, zuerst die Bemusterung abzuwarten.
Ich bin verwirrt.
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24.03.2017 at 15:20 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorarberechnung
quote: Schmid wrote:
Architekt möchte die Bemusterung der Sanitärgegenstände abwarten , um diese Kosten in die Kostenberechnung einfließen zu lassen.Er meint, auch, wenn die momentan kalkulierten Fliesen teuerer werden, wirkt sich das ebenfalls auf sein Honorar aus.
Ist das korrekt so?
Das entspricht zumindest nicht den eigentlichen Regelungen der HOAI, aber du schreibst ja selbst:
quote: Für das Honorar wurde eine fiktive Summe als Berechnungsgrundlage genommen, wonach das endgültige Honorar sich dann nach den tatsächlichen Kosten richten sollten.
Wenn das so vertraglich vereinbart ist, wäre eine Abrechnung nach Kostenfeststellung (den tatsächlichen Kosten) zulässig, solange man sich auch dann noch im Rahmen der Mindest- bzw. Höchstsätze der HOAI bewegt.
quote: In der Kostenberechnung ist ein Betrag für HLS festgelegt und es wurde nichts mehr planerisch geändert.
Ja klasse! Dann hatte der Architekt also die Entwurfsplanung HLS gemacht, um dann ab LP 5 die Beauftragung eines TA-Fachplaners vorzuschlagen?
Irgendwas scheint mir da gewaltig schief zu laufen. Um was geht es überhaupt; um eine EFH?
Viele Grüße
bento
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25.03.2017 at 20:17 Uhr |
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Schmid
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 22.03.2017
IP: Logged
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Re: Honorarberechnung
Die fiktive angenommene Summe betrifft nur das Honorar des Fachplaners.
Vertrag haben wir mit dem Fachplaner
nicht, nur unterschriebenes Honorarangebot.
Ja, wir bauen ein EFH
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27.03.2017 at 10:41 Uhr |
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