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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : BH verlangt Aufmaßskizzen
Beitrag von Nachricht
Anne_W
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 17.02.2017
IP: Logged
icon BH verlangt Aufmaßskizzen

Ein Architekt wird mit der Behebung eines Wasserschadens beauftragt und der Nachgenehmigung einer NE die zuvor ohne baupolizeiliche Genehmigung errichtet wurde in einem Mehrfamilienhaus GK4.

Der Architekt kann leider die alten bauzeitlichen Entwurfspläne nicht mit einreichen im BA, da in diesen Geschossen wesentliche Änderungen vom jetzigen Eigentümer gemacht wurden und der Bestand mit den Plänen nicht übereinstimmt (betrifft alle Geschosse unterhalb des Baubereichs Wasserschaden).

Der Architekt ist somit gezwungen zur Erfüllen seines Werkauftrags den Baubereich aufzumessen, auch die unteren Geschosse. Die vom BH dem Archi überlassenen Entwurfspläne in 1:100 sind älter als 100Jahre und unvollständig.

Frage: Das Aufmaß für den WS-Umbau wäre doch eine besondere Leistung, oder?

Frage: Die Aufmaßskizzen Baubereich fliesen im Wesentlichen in den Umbau GR Wasserschaden ein. Ist der Archi verpflichtet dem BH diese Aufmaßskizzen auszuhändigen oder reicht es aus wenn er dem BH diese Meßskizzen auf Wunsch zeigt?

Frage: Dürfte der BH vom Std.-Honorar Abzüge machen nur weil er behauptet der Architekt hätte ihm diese Aufmaßskizzen nicht ausgehändigt?

29.03.2017 at 11:51 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: BH verlangt Aufmaßskizzen

Aufmaße vom Gebäudeinneren sind Besondere Leistungen (S. Anlage 10.1 HOAI Lph. 1 "Bestandsaufnahme").

Wenn der AG die Bestandsaufnahme bezahlt, was spricht dagegen, ihm Kopien der Aufmaßskizzen zu überlassen? Ich kenne (von gaanz früher, 80er Jahre) öffentliche Auftraggeber, die diese Skizzen nebst allen sonstigen Aufschrieben und der Auswertung grundsätzlich mitgefordert haben. Natürlich wäre es besser, so etwas von vornherein zu sagen, damit der Aufnehmende auch dauerhaft lesbar schreibt ...

Andererseits: welches Interesse hat der AG an den Skizzen? Normalerweise interessiert ihn ja nur das Ergebnis, nämlich der maßstabsgerechte Grundriss. Hat der AG evtl. den Verdacht, etwas können nicht stimmen?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.03.2017 at 07:16 Uhr
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Anne_W
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 17.02.2017
IP: Logged
icon Re: Re: BH verlangt Aufmaßskizzen

quote:
fdoell wrote: Natürlich wäre es besser, so etwas von vornherein zu sagen, damit der Aufnehmende auch dauerhaft lesbar schreibt ...

Andererseits: welches Interesse hat der AG an den Skizzen? Normalerweise interessiert ihn ja nur das Ergebnis, nämlich der maßstabsgerechte Grundriss. Hat der AG evtl. den Verdacht, etwas können nicht stimmen?

Manche Aufmaß-Skizzen sind in der Tat kaum zu lesen. Auch die Aufmaße, nachdem der Trockenbauer (verwand mit dem Bauherrn) eigenmächtig Änderungen vornahm und ich dadurch meine Detailplanung wieder ändern mußte, weil der TB mit dem hier verwendeten System selten arbeitete....
In der Rechnung wurde dem Bauherrn explizit angeboten er könne sich nach Absprache gerne die Originalskizzen ansehen. Die gewonnen Maße wurden taggleich eingearbeitet und ggf. die Planung daraufhin angepasst. Die Planung war hier bis auf 5-10mm genau, wegen sehr wenig Fläche und vielen Sonderkonstruktionen.
30.03.2017 at 13:46 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: BH verlangt Aufmaßskizzen

Versteh ich nicht. Das Aufmass soll laut Ihrer Beschreibung von einem Bestand gemacht werden, der bereits existiert. Was hat das mit Bauleistungen, Trockenbauarbeiten und bestimmten Bausystemen oder irgendwelchen Planungen zu tun?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

20.04.2017 at 21:40 Uhr
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