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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten in Brutto
Beitrag von Nachricht
Bjoergulf
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 07.04.2017
IP: Logged
icon Anrechenbare Kosten in Brutto

Hallo zusammen,

ich versuche gerade die Rechungen von meinem Architkt nachzuvollziehen. Ich habe eine Kostenschätzung nach DIN276-1993 vorliegen, welche nach jedem Gewerkangebot (Gruppe 300+400) natürlich höher wird. Wobei hier die Frage ist, ob eine Kostenberechnung nicht sinnvoller wäre.

Aber gut, das Haus hat nun bei einem Schätzwert von 310.000 Brutto und er will eine Honorar von 52.000 Brutto. Leider will er mir die anrechenbaren Kosten nicht erklären.

Werden die anrechenbaren Kosten (und somit das Honorar) nicht auf Basis der Netto -Baulosten ermittelt? Also in dem Fall 251.100 Netto?

Danke für eure Antworten

07.04.2017 at 18:21 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Anrechenbare Kosten in Brutto

Ja.

Und wenn die Rechnung nicht prüfbar ist, geben Sie sie mit entsprechendem Vermerk zurück und bitten um eine Rechnung mit prüfbaren anrechenbaren Kosten nach den Regeln der HOAI (wenn Sie nichts anderes vereinbart haben)

Die aktuelle DIN 276-1 stammt übrigens aus dem Jahr 2008; sie ist auch diejenige, die ein Gebäudeplaner als Grundleistung nach HOAI schuldet, wenn diese vereinbart ist.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.04.2017 at 21:24 Uhr
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Bjoergulf
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 07.04.2017
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten in Brutto

Super, vielen Dank hierfür.

Dann werde ich meinen Architekten darauf hinweisen, dass er die Netto-Baukosten nehmen soll und nicht die Brutto-Baukosten.

Ich nehme auch mal mit, dass die DIN276-1993 wahrscheinlich auch niedrigere Werte ausweist, als die aktuelle DIN276-2008. Wir haben einen HOAI Vertrag 2013 für Gebäude, Innenäume, etc.

Danke noch einmal

08.04.2017 at 05:33 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten in Brutto

Er könnte die Kosten auch in tschechischen Kronen brutto ansetzen, dann kommt er auf das ca 27-fache.
Ist das noch Unvermögen oder Absicht?

08.04.2017 at 06:48 Uhr
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Bjoergulf
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 07.04.2017
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten in Brutto

Also das will ich nicht unterstellen, aber ich finde es schon seltsam. Ist doch korrekt, dass die Kostenschätzung nach DIN276-1993 niedriger ist, als die DIN276-2008 und es dadurch natürlich alles teurer wird.

Jetzt wo die Angebote für Heizung, Sanitär, Elektro, etc. kommen, dann nimmt das mein Architekt für eine neue Kostenschätzung und die wird immer teurer und seine Rechnungen auch.

08.04.2017 at 12:42 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten in Brutto

Kostenermittlungen müssen immer den Preisstand der aktuellen Planung wiedergeben. Eine Kostenermittlung ergibt nicht dadurch andere Zahlen (in der Summe), weil sie anders gegliedert und strukturiert ist - etwas anderes gibt nämlich die DIN 276 nämlich nicht vor als eine Gliederung der Kosten.

Zudem ist in der HOAI gereegelt, dass die Honorarberechnung auf Basis der Kostenberechnung (oder, wenn diese nicht vorliegt, auf Basis der Kostenschätzung) erfolgt. Der Verordnungsgeber will damit seit der HOAI 2009 explizit eine Abkoppelung des Honorars von den tatsächlichen Baukosten erreichen. Eine Änderung der anrechenbaren Kosten auf Basis vorliegender Unternehmerangebote oder -abrechnungen ist in der HOAI also nicht vorgesehen. Schließlich soll der Planer in der Entwurfsphase, also vor Stellen des Bauantrags, dem Bauherren alle Karten auf den Tisch legen und schreiben, was das ganze kosten wird. Dann kann sich der Auftraggeber überlegen, ob er für dieses Objekt die Finanzierung hinbekommt und einen Bauantrag stellt oder nicht. Wird das ganze dann später doch teurer, soll der Planer für seine falsche Kostenermittlung (und den damit beim Bauherrn verursachten Mehraufwand) nicht auch noch belohnt werden.

[Edited by fdoell on 15.07.2017 at 09:42 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

09.04.2017 at 09:02 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten in Brutto
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