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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Bitte um Hilfe! Waren etwas Blauäugig.
Beitrag von Nachricht
Sunny
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 27.04.2017
IP: Logged
icon Bitte um Hilfe! Waren etwas Blauäugig.

Liebe Forumleser,
auch wir brauchen Hilfe mit einer Honorarrechnung.

Wir hatten die Überlegung einen Anbau am Haus zu machen und bestellten einen befreundeten Zimmermann zum Kostenvoranschlag. Dieser setzte diesen komplett mit Planungskosten vor Ort mündlich mit ca.17000€ an. Zur Stellung des Antrages vermittelte dieser uns einen Architekten welcher dies übernehmen könnte. Es melde sich auch jemand bei uns und vor Ort wurde sich getroffen. Die Kosten wurden uns Brutto mit 800€ angeboten. Da wir jedoch noch weitere Dinge abklären wollten, verbliebenen wir bis auf weiteres. Obwohl wir noch gar kein Auftrag erteilt haben wurde bereits mit der Arbeit begonnen was wir gar nicht mitbekommen haben. Nach Wochen wurde ich angerufen vom Architekt der nach meiner E-Mail fragte. Ich sagte ihm, dass das Projekt gar nicht realisiert werden kann, da andere Dinge dagegen sprachen. Per E-Mail erhielt ich dann jedoch drei PDF Dateien um die ich jedoch eigentlich nie gebeten hatte. Gut da er vor Ort war, bin ich gerne bereit für die Arbeitsleistung zu zahlen und äußerte dies auch in meinem Telefonat. Ohne jedoch jemals ein Original bekommen zu haben, landet drei Tage später nur die Rechnung im Postkasten und beläuft sich über nun 1190€. Ich bin völlig geschockt und rufe den Zimmermann an. Dieser entschuldigt sich und ist auch völlig von den Socken. Jetzt kommt sogar noch raus, dass sein Architekt den Auftrag sogar noch weiter gegeben hat und den Herrn, der bei uns war und so tat als wären er und der Zimmermann die besten Freunde, gar nicht kennt.
Mein Mann rief den besagten Architekt an und fragte wofür er denn so viel Geld bezahlen soll. Als Antwort wurde er sofort angemeckert und eine Woche nach der Rechnung lagen die Pläne im Postkasten.
Abgesehen von dem Handling wie schnell man in etwas rutschen kann ohne jedoch konkret einen Auftrag gegeben hat ist die Rechnung viel zu hoch. Was soll ich jetzt tun?
Als Kostenfaktor wurden 0-35000€ angesetzt. Ist das okay, da der Wert von 35000€ ja doppelt so hoch ist wie vom Zimmermann gedacht? Es wurde die Grundlagenermittlung mit 3%, die Vorplanung mit 7%, Entwurfsplanung mit 11%, Nebenkosten mit 9% und Auslagen abgerechnet.
Ich bin um jeden Rat dankbar. Liebe Grüße

27.04.2017 at 10:46 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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icon Re: Bitte um Hilfe! Waren etwas Blauäugig.

Schicken Sie die Rechnung zurück. Kein Auftrag erteilt, basta.
Oder sieht das jemand hier anders?

27.04.2017 at 16:54 Uhr
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Sunny
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 27.04.2017
IP: Logged
icon Re: Bitte um Hilfe! Waren etwas Blauäugig.

Vielen Dank für Deine Antwort. Die rechtliche Seite wird such gerade geprüft, aber kann er wirklich auch von 35000€ ausgehen? Die wären doch auch völlig an den Haaren herbei gezogen oder?

27.04.2017 at 17:30 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bitte um Hilfe! Waren etwas Blauäugig.

Wenn er diese Summe anrechenbarer Kosten nicht begründen kann, ist die Rechnung auch nicht prüffähig. Es gibt ja keine Kostenschätzung oder gar Kostenberechnung, oder?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

28.04.2017 at 09:00 Uhr
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Sunny
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 27.04.2017
IP: Logged
icon Re: Re: Bitte um Hilfe! Waren etwas Blauäugig.

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Nein ich denke er hat sich noch nicht mal bemüht überhaupt die Kosten einzuschätzen. Leider war am Telefon auch nicht mit ihm zu reden und ich habe im Moment noch keine Ahnung wie wir eine Einigung mit ihm erzielen wollen. Daher bin ich gerade für jedes Argument dankbar um alles zu Wiederlegen was er vielleicht anmerkt.

28.04.2017 at 10:15 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bitte um Hilfe! Waren etwas Blauäugig.

Na, dann folgen Sie doch dem oben genannten Rat und teilen dem Herrn mit, dass ein Auftrag über kostenpflichtige Planungsleistungen von Ihnen nicht erteilt wurde. Sofern er einen solchen behaupte, möge er diesen beweisen. Die Tatsache, dass er von sich aus Planungsleistungen erbracht habe und Ihnen zugesandt habe, sei noch kein Beweis, dass ein solcher Auftrag erteilt wurde. Vielmehr hätten Sie ihm bei einem ersten unverbindlichen Treffen explizit mitgeteilt, dass noch weitere Dinge Ihrerseits zu klären seien, bevor überhaut mit der Planung begonnen werden solle (wenn das zutrifft). Diese Klärungen und ihr Ergebnis hätten letztendlich auch zur Aufgabe des Vorhabens geführt. Die freiwillig und ohne Auftrag erbrachten Planungsleistungen seien daher für Sie überhaupt nicht verwertbar und es habe deshalb auch kein konkludenter Auftrag durch Entgegennahme und Verwertung der Planungsleistungen entstehen können. Als Anlage schicken Sie ihm die Rechnung und die Unterlagen zurück.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

01.05.2017 at 11:08 Uhr
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