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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarberechnung von 2 Doppelhaushälften
Beitrag von Nachricht
Konzigwenzen
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 08.05.2017
IP: Logged
icon Honorarberechnung von 2 Doppelhaushälften

Hallo zusammen,

wir (Bruder/Schwester) planen aktuell den Bau eines Doppelhauses. Aktuell treten wir zusammen als Bauherr auf (Geschwister xy). Da es sich bei der zweiten Haushälfte um eine Wiederholung der ersten handelt, reduzieren sich die Kosten für die Leistungsphasen 1-6 laut §11 Absatz 3 um 50 %. Aufgeteilt auf beide Hälften würden wir dann jeweils 75% bezahlen (100%+50%/2=75%). Das klingt für mich schlüssig, was ich jedoch nicht verstehe ist dass die Leistungsphasen 7-9 mit jeweils 100% ins Gewicht fallen. Mir ist nicht ganz klar wieso hier die Kosten doppelt anfallen wenn es sich um die selbe Baugrube, den selben Rohbau etc. handelt. Es ist vielleicht noch anzumerken dass die beiden Hälften weder vermietet noch verkauft werden sollen.

Könnte man das Doppelhaus als ein Gebäude ansehen und so die Honorarkosten senken ?

Vielen Dank für die Hilfe!



[Edited by Konzigwenzen on 08.05.2017 at 06:43 Uhr]

08.05.2017 at 05:59 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung von 2 Doppelhaushälften

Guten Tag,

bis einschl. der HOAI 2009 galt die Abminderung bei gleichen Gebäuden auch für Lph. 7. Bei der HOAI 2013 wurde das geändert (nun nur noch bis Lph. 6). Aus der amtlichen Begründung: "Die Wiederholungsregelung bezieht sich nunmehr lediglich auf die Leistungsphasen 1 bis 6, da bei der Durchführung der Vergabe wie bei der Objektüberwachung regelmäßig nicht mehr mit Einspareffekten auf Seiten des Auftragnehmers infolge der Wiederholung zu rechnen ist". Der Verordnungsgeber rechnet also honorartechnisch mit getrennten Angebotseinholungen, -prüfungen und -wertungen für die beiden Häuser.

Auch wenn die in Ihrem Fall nicht zutreffen sollten, gibt die HOAI als Preisvorschrift vor, wie das Honorar zu berechnen ist. Auch wenn jemand einen Fünfspänner baut, ist Lph. 7 für jedes Gebäude separat zu berechnen, selbst wenn alles in einer Angebotseinholung, -prüfung und -wertung bearbeitet wird. Die Rechenvorschrift führt zu dem absurden Ergebnis, dass für Lph. 7 bei gleichen Gebäuden nach Abs. 3 das volle Honorar für jedes Gebäude gezahlt wird, während bei nur im Wesentlichen gleichen Gebäuden (also solchen mit deutlichen Unterschieden) nach Abs. 2 durch die Zusammenfassung der Kosten ein geringeres Honorar entsteht. Was sich der Verordnungsgeber dabei also wirklich gedacht hat, wissen wir nicht ....

Die beiden Hälften eines Doppelhauses sind definitiv 2 Gebäude, da jedes von ihnen funktional alleine nutzbar ist und sie i.d.R. auch konstruktiv getrennt sind.

[Edited by fdoell on 08.05.2017 at 13:06 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

08.05.2017 at 08:34 Uhr
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Konzigwenzen
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 08.05.2017
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung von 2 Doppelhaushälften

Hallo,

vielen Dank für die schnelle und umfassende Antwort!

VG

08.05.2017 at 08:41 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarberechnung von 2 Doppelhaushälften
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