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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Wann wird die Bezahlung fällig?
Beitrag von Nachricht
Robert
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 21.05.2017
IP: Logged
icon Wann wird die Bezahlung fällig?

Hallo,

Wir wollen einen kleinen Bauantrag stellen und haben uns dafür eine Architektin gesucht. Nun haben wir den Antrag ausgefüllt. Es müssen jetzt ihre Daten und Berechnungen angehängt werden und ans Bauamt gesendet werden, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber sie möchte sie nicht aushändigen bevor nicht ihr Honorar auf ihrem konto eingegangen ist. Das stimmt uns misstrauisch, denn es geht um eine grosse Summe und wir haben keine gewissheit, ob das Bauamt mit ihren Angaben zufrieden ist. Ist das denn so üblich? Sie verwies auf ihre vertragsbedingungen.

21.05.2017 at 07:15 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Wann wird die Bezahlung fällig?

Es ist nicht unüblich, dass nach jeder Leistungsphase eine Abschlagsrechnung gestellt wird.

Für private Bauherren würde auch ich die LP4 (bei der dann alles von LP1-3 ja eingearbeitet ist) erst nach Geldeingang übergeben. Floppt der Bauantrag - aus welchen Gründen auch immer - hat man das Nachsehen um an sein Geld zu kommen.

Aus eurer Sicht: floppt der Bauantrag, weil die Unterlagen nicht passen, muss die Architektin nachbessern.

22.05.2017 at 06:33 Uhr
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Robert
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 21.05.2017
IP: Logged
icon Re: Wann wird die Bezahlung fällig?

Wir wollen einen kleinen balkon hofseitig anbauen. das bauamt in berlin meinte, das hätte gute aussichten. Ich geh nicht davon aus, dass der antrag abgelehnt wird, da der balkon ausserdem genehmigungsfrei ist. Stattdessen bekomme ich die unterlagen der architektin nicht ausgehändigt, dafür jetzt aber einen tag nach rechnungsstellung ne mahnung und ne androhung für ein mahnverfahren. wir können ohne die unterlagen keinen bauantrag stellen. Wir wissen nicht mal welche unterlagen nötig sind. Und ob sie nicht völlig unnötige leistungen in rechnung stekkt. Was ist denn das für ein kundenumgang? Unfassbar.

22.05.2017 at 15:30 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Wann wird die Bezahlung fällig?

quote:
Robert wrote:
Nun haben wir den Antrag ausgefüllt. Es müssen jetzt ihre Daten und Berechnungen angehängt werden und ans Bauamt gesendet werden, wenn ich das richtig verstanden habe.

Was ist das für ein Verfahren?
In der Regel macht das der Architekt: Unterlagen zusammenstellen, Antrag ausfüllen und zur Unterschrift an Bauherr weiterleiten. Der muss dann nur noch unterschreiben und ans Bauamt weiterleiten bzw. dem Achitekten zurückgeben.

Hier erscheint es mir so als wenn der Bauherr Geld sparen möchte und schon mal selbst den Antrag ausfüllt. Das ist zumindest sehr ungewöhnlich und könnte die Vorsicht der Architektin erklären.

Ansonsten halte ich das Verhalten der Architektin jedoch für ein NoGo. Sie schuldet zuerst eine genehmigungsfähige Planung und hat dafür einen Anspruch auf Vergütung. Das geht Zug um Zug, d.h. erst die Planung, dann die Bezahlung. Ohne Leistung keine Geld.

Die HOAI sagt dazu:
quote:
§15 Zahlungen
(1) Das Honorar wird fällig, wenn die Leistung abgenommen und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht worden ist, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.

Und ob ihre eigenen AGB Vertragsbestandteil geworden sind, werden nur die beiden Parteien wissen.

Viele Grüße
bento

[Edited by bento on 22.05.2017 at 19:47 Uhr]

[Edited by bento on 22.05.2017 at 19:48 Uhr]
22.05.2017 at 19:47 Uhr
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Robert
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 21.05.2017
IP: Logged
icon Re: Wann wird die Bezahlung fällig?

Wir wollten den Bauantrag nicht selber ausfllen. Die Architektin wollte das so. Wir zahlen an sie dafür 1.180€ plus Antragsgebühren beim bauamt. Der zu bauende balkon, der vom balkonbauer geplant wurde, wird ca 5000€ kosten.

[Edited by Robert on 23.05.2017 at 07:49 Uhr]

23.05.2017 at 07:48 Uhr
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FlemING. ConsultING.
Level: Member
Beiträge: 25
Registriert seit: 30.11.2016
IP: Logged
icon Re: Wann wird die Bezahlung fällig?

Sehr geehrter Fragesteller,
auch ich möchte kurz und prägnant auf Ihre Frage eingehen.
1. Vorab - Die Honorarhöhe
Da die anrechenbaren Kosten wohl zu niedrig sind, d.h. unter dem Tabellenwert der HOAI liegen, würde die Honorarordnung bei Ihnen nicht greifen. D. h. für Sie: die Honorarsumme ist frei vereinbar. Aber anscheinend haben Sie sich auf eine Summe bereits vorher geeinigt.

2. Fälligkeit der Zahlung
Grundsätzlich hat der Architekt mit Ihnen einen Werkvertrag nach § 631 BGB geschlossen. Er schuldet Ihnen ein Werk (aber so wie ich verstanden habe keine genehmigungsfähige Planung, sondern NUR die für den Bauantrag erforderlichen Anlagen = Pläne/Berechnungen) und darf bei erbrachten Leistung auch sein Honorar verlangen.
Das Vorgehen Ihres Auftragnehmers erscheint mir aber etwas suspekt, da Sie Forderung erst nach Vorlage der Ergebnisse fällig wird. Mir würden aber an der Stelle mehrere Vorgehensweisen einfallen, um "die Kuh vom Eis zu kriegen".
_Sie könnten bereits eine Teilzahlung leisten. Die Restzahlung erfolgt bei vollständig erbrachten Leistung = Übergabe der Anlagen. Somit "Zug um Zug".
_Sie gehen in Vorleistung und zahlen den Gesamtbetrag. Sollten die Pläne mangelhaft sein, Nachbesserung verlangen.
_Sie fordern bei Ihrem AN die Pläne an und koppeln die Vorlage an die Fälligkeit der Zahlung.

Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen.

____________________________
FlemING. ConsultING.

Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Fleming

Sachverständiger für Honorare
und Leistungen der Architekten und
Ingenieure

Sachkundiger nach TRGS 519
und 521

42651 Solingen

E-Mail: info@hoai-sachverstand.de
Web: www.hoai-sachverstand.de

21.06.2017 at 22:10 Uhr
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Robert
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 21.05.2017
IP: Logged
icon Re: Wann wird die Bezahlung fällig?

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir haben die Forderung beglichen, die Unterlagen erhalten und an das Bauamt gesendet. Das Bauamt bemängelt nun Vieles und verlangt weitere Angaben/Unterlagen. Ich werde nun die Architektin damit konfrontieren und hoffe, dass alles gut geht. Jetzt ist genau der Fall eingetreten, warum wir erst zahlen wollten, nachdem das Bauamt die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen bestätigt hat. Nun wird es auf ein Tauziehen hinauslaufen...

22.06.2017 at 07:00 Uhr
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