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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarberechnung Statiker
Beitrag von Nachricht
Lorelai35
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.07.2017
IP: Logged
icon Honorarberechnung Statiker

Hallo,
ich bin Architektin und habe den Entwurf und die Planung (Baueingabe) für einen größeren Wohnhausanbau gemacht.

Bei meiner Planung habe ich sehr darauf geachtet, dass vertikale Lasten schlüssig abgetragen werden und die Deckenspannrichtung sich aus den kürzeren Wegen ergibt. Wir gründen auf gewachsenem Boden.

Der Statiker des Bauherren bietet Lph 1-4 für die Baueingabe-Statik an.
ich finde das ein wenig happig, da Entwurf entfällt und die Planung ziemlich schlüssig ist.

Ist das die Regel oder greift der Statiker hier in die Vollen?

Wärmeschutzberechnung ist ok.

vielen Dank für eine Antwort
;o) Lorelai

Der Bauherr

04.07.2017 at 20:45 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung Statiker

Guten Tag,

wie kommen Sie denn darauf, dass die Entwurfsplanung des Statikers entfallen kann? Die Grundleistungen der Lph. 3 haben nichts mit den Grundleistungen der übrigen Lph. des Tragwerksplaners oder irgendwelchen Grundleistungen aus anderen Leistungsbildern (z.B. der Entwurfsplanung des Gebäudes) gemein. Schauen Sie doch mal in Anlage 14.2 zur HOAI!

Das einzige, was möglicherweise aus Lph. 1-4 der TWP entfallen könnte, wären Beratungsleistungen und Zuarbeiten zur Gebäudeplanung, so dass beim TWP nur die originären gedanklichen, rechnerischen und zeichnerischen Leistungen der TWP im engeren Sinn verbleiben. Das könnte der AG mit dem TWP besprechen, dann wird aber auch nicht beraten, mitgewirkt oder ähnliches.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

05.07.2017 at 07:46 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarberechnung Statiker
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