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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Anwendbarkeit EU
Beitrag von Nachricht
maxi303
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.08.2017
IP: Logged
icon Anwendbarkeit EU

Hallo, eine Frage zur Anwendbarkeit der HOAI:

Wird die HOAI auch angewendet wenn der Planer seinen Firmensitz im EU-Ausland hat? Das zu planende Objekt soll in Deutschland gebaut werden.

Vielen Dank im Voraus.

[Edited by maxi303 on 24.08.2017 at 13:45 Uhr]

24.08.2017 at 13:45 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Anwendbarkeit EU

Nein.

HOAI 2013:

quote:
§1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit die Grundleistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden.


Viele Grüße
bento
24.08.2017 at 19:02 Uhr
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maxi303
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.08.2017
IP: Logged
icon Re: Anwendbarkeit EU

Vielen Dank für die schnell Antwort.

Was ist mit dieser Aussage: "Eine Besonderheit gilt allerdings für Inlandsobjekte, die von einem Architekten- oder Ingenieurbüro geplant werden, das seinen Sitz im Ausland hat. Hierfür hat der BGH entschieden, dass dann automatisch zumindest die Mindestsatzregelung des § 4 Abs. 4 HOAI gilt."

Diese stammt auch von Ihnen aus dem Forum.

25.08.2017 at 06:33 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Anwendbarkeit EU

Diese "Inländerregelung" wurde erstmals mit der HOAI 2009 eingeführt. Vorher war das anders. Das BGH-Urteil bezieht sich auf einen Vertrag, der in der Geltungszeit der HOAI 1996/2002 abgeschlossen wurde und für den die von Ihnen zitierten Regeln noch galten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

25.08.2017 at 07:04 Uhr
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maxi303
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.08.2017
IP: Logged
icon Re: Anwendbarkeit EU

Vielen Dank!
Heißt für mich die HOAI ist definitiv nicht anzuwenden?

Viele Grüße

25.08.2017 at 07:07 Uhr
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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Anwendbarkeit EU
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