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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Umwandlung in Eigenleistung - Vertragssoll
Beitrag von Nachricht
samnmy
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.09.2017
IP: Logged
icon Umwandlung in Eigenleistung - Vertragssoll

Wir haben für Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses einen Architektenvertrag abgeschlossen. Die Bauleistungen sollten jeweils separat am Markt angefragt werden.

Nach der ersten Anfrage (Rohbau) zeigte sich eine erhebliche Abweichung nach oben gegenüber der Kosten aus der Entwurfsplanung. Aufgrund dessen haben wir mit dem Architekten vereinbart, dass verschiedene Leistungen in Eigenleistung erbracht werden sollen bzw. entfallen sollen. Dies wurde in einer Kostentabelle und Protokoll so festgehalten, eine Vertragsanpassung erfolgte nicht.

Mehrere Monate später haben wir festgestellt, dass eine der entfallenen Leistungen so nicht ausführbar erscheint. Das aufzuarbeitende Teilobjekt war unseres Erachtens nicht wie geplant aufzuarbeiten. Daher haben wir den Architekten aufgefordert, die Leistung wie ursprünglich geplant, auszuschreiben. Der Architekt hat uns daraufhin informiert, dass einmal aus dem Leistungssoll herausgenommene Leistungen nicht mehr Bestandteil des Vertrags wären.

Gleichartig hat er bei einer Leistung reagiert, welche wir zur Kosteneinsparung in Eigenleistung erbringen wollten. 2 Monate vor der Erbringung war klar, dass zum geplanten Zeitpunkt nicht genug Eigenleistung zur Verfügung stehen würde. Daher haben wir den Architekten um Anfrage der Leistung am Markt gebeten. Wieder bekamen wir den Hinweis, dass die Leistung, welche einmal herausgenommen worden ist, nicht mehr Bestandteil des Vertrags wäre.

Ist die Sichtweise des Architekten korrekt? Er müsste bei der Eigenleistung diese doch auch überwachen. Zudem hat sich nach unserer Meinung gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Leistungssoll durch die zwischenzeitliche Herausnahme insgesamt nicht erhöht.

Zusatzfrage zu Eigenleistung: Diverse Leistungen konnten durch uns in Eigenleistung erbracht werden. Die Entscheidung wurde zum Teil auch aufgrund der hohen Angebote der Handwerker getroffen. Welche Kosten sind für Eigenleistung bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten anzusetzen? Die Kosten aus der Entwurfsplanung, dem bepreisten Leistungsverzeichnis oder das günstigste Angebot der angefragten Handwerker?

Vielen Dank vorab

11.09.2017 at 06:22 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Umwandlung in Eigenleistung - Vertragssoll

Hallo,

ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Nur mal rein theoretisch:
Durch die Umwandlung in Eigenleistung bleiben die Kosten weiterhin beim Planer anrechenbar. Sein Honorar verändert sich nicht, aber sein Arbeitsaufwand wird geringer; er muss z.B. nicht ausschreiben und nicht abrechnen.
Warum sollte er also einer Rückumwandlung zustimmen?

Natürlich kann es auch so sein, dass er unter geht in Arbeit und sich nicht was Neues (Altes) aufhalsen möchte.

quote:
Der Architekt hat uns daraufhin informiert, dass einmal aus dem Leistungssoll herausgenommene Leistungen nicht mehr Bestandteil des Vertrags wären.

Wenn es so wäre, dann hätte er natürlich recht. Aber es ist nicht so, denn eine Umwandlung in Eigenleistung verändert m.E. nicht das Leistungssoll.

quote:
Welche Kosten sind für Eigenleistung bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten anzusetzen? Die Kosten aus der Entwurfsplanung, dem bepreisten Leistungsverzeichnis oder das günstigste Angebot der angefragten Handwerker?

Die Kosten aus der Entwurfsplanung (also der Kostenberechnung).

[Edited by bento on 11.09.2017 at 17:58 Uhr]
11.09.2017 at 17:57 Uhr
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samnmy
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.09.2017
IP: Logged
icon Re: Umwandlung in Eigenleistung - Vertragssoll

Hallo bento,

vielen Dank für deine Antworten. Das deckt sich mit unserer Sichtweise, wir werden dazu das Gespräch mit dem Architekten suchen.

Da habe ich noch eine Anschlussfrage: Wir haben das Honorar pauschaliert. Da wir möglichst niedrige Baukosten erreichen wollen haben wir eine gestaffelte Bonusregelung im Bezug auf die Baukosten aufgenommen. Das heißt bei Unterschreitung der vertraglich als Ziel definierten Baukosten erhält der Architekt einen Anteil der Einsparungen als Bonus.

Der Architekt sagt nun folgendes: Kosten, die einmal als Eigenleistung definiert worden sind, fallen endgültig aus der Summe der Baukosten heraus. Dies gelte auch dann, wenn die Leistung später nun doch durch ihn bei einer Firma angefragt wird. Ist das zulässig? Und was dürfen wir für die in Eigenleistung erbrachten Leistungen für die Baukosten ansetzen? Nur Material oder auch Fahrtkosten oder den Wert aus dem ggf. vorhandenen günstigsten Firmenangebot oder aus der Kostenberechnung? Gehören Entsorgungskosten, Deponiegebühren, Gebühren für Behörden auch zu den Baukosten?

Wir möchten da eine faire Bewertung der Baukosten erreichen und dem Architekten auch nicht einen wohlverdienten Bonus streitig machen, uns erscheint aber die Argumentation des Architekten zumindest nicht fair.

Vielen Dank vorab für Antworten

12.09.2017 at 09:14 Uhr
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