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ferdinandg
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 11.09.2017
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten / Medizintechnik / Zahnarztpraxis
Liebes Forum,
sind bei der Berechnung von Planungskosten für den Ausbau einer Zahnarztpraxis nach HOAI die Anschaffungskosten für die Medizintechnik wie Röntgen, Steri usw. anrechenbar, auch wenn der Architekt diese weder plant noch bei ihrer Beschaffung mitwirkt noch ihre Ausführung oder ihren Einbau überwacht (dies erfolgt wie üblich über ein Depot)?
Vielen Dank für die Hilfe!
[Edited by ferdinandg on 11.09.2017 at 15:08 Uhr]
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11.09.2017 at 14:58 Uhr |
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten / Medizintechnik / Zahnarztpraxis
Dies scheint mir ein Fall von § 33 Abs. 2 HOAI zu sein. Denn es geht hier offenbar um nutzungsspezifische Anlagen nach § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI. Folge wäre dann: Die Technikkosten sind nach Maßgabe des § 33 Abs. 2 HOAI (hier wohl teilweise) anrechenbar.
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RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de
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12.09.2017 at 07:04 Uhr |
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