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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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wohin gehören diese Leistungen, TGA oder Ingenieurbauwerke?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage, bei deren Antwort ich mir unsicher bin.
Wir haben einen Planungsauftrag nach HOAI/Grundleistungen für ein Gebäude, technische Gebäudeausrüstung, Bestandsgebäude mit Sanitär, Heizung, Lüftung, Sprinkler und Gebäudeautomation. Für den Sprinklertank ist im Gebäude kein Platz, für die Ventilstationen allerdings schon. Da wir sowieso die Angaben zur Planung des Tanks hinsichtlich Größe, Einstieg, Rohrdurchführungen usw. machen müssen, haben wir den Tank als Fertigteillösung selbst geplant. Der Tank befindet sich mit Pumpenzentrale etwa 25 m vom Gebäude entfernt. Der Tank mit der Pumpenzentrale ist für dieses Gebäude und wird später auch noch für ein weiteres Gebäude genutzt, druckseitig nach der Pumpe angeschlossen, je nachdem, in welchem Gebäude Sprinklerköpfe öffnen, dorthin fließt das Wasser von der Pumpenzentrale.
Ich gehe davon aus, dass die Pumpen, Schaltschrank, Absperrungen und die Rohrleitungseinbauten für die Sprinkleranlage zur Anlage im Gebäude gerechnet werden müssen. Genauso würde ich das hinsichtlich der Abwasserpumpen, Trinkwassernachspeisung und Kanalleitungen einschätzen, die Überlaufwasser und Schadenswasser aus dem unterirdischen Bauwerk ableiten.
Gehört das unterirdische Betonbauwerk als Betonbehälter mit Einstiegsdomschächten, Schachtabdeckungen, Leitern zur Sprinkleranlage oder ist es ein separat zu vergütendes Ingenieurbauwerk?
[Edited by CT1956 on 19.09.2017 at 18:37 Uhr]
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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19.09.2017 at 18:37 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: wohin gehören diese Leistungen, TGA oder Ingenieurbauwerke?
Guten Tag,
Nach §. 54 Abs. 4 HOAI gehören die Kosten von Technischen Anlagen in Aussenanlagen (um die es sich hier handelt) nur dann nicht zu den anrechenbaren Kosten der TA, wenn sie vom TA-Planer nicht mitgeplant werden (z.B.wenn darüber ein separater Auftrag an einen andeen Planer erteilt wird, bei dem die.Anlage dann als Ingenieurbauwerk angesehen wird). In Ihrem Fall wird alles zur TA gerechnet.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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20.09.2017 at 04:57 Uhr |
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