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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architekt Kundenaquise
Beitrag von Nachricht
MüsLee
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 25.11.2017
IP: Logged
icon Architekt Kundenaquise

Guten Tag,

folgender Fall:

Familie A möchte bauen. Hierzu verhandelt sie mit einem Makler über ein Grundstück G. Über ein anderes bauträgergebundenes Grundstück gerät Familie A in Kontakt mit einem Architekten. Familie A erklärt ihr Bauvorhaben und erwähnt auch das in Aussicht stehende Grundstück G. Der Architekt schlägt vor, sich diesbezüglich zusammenzusetzen. Bei einem ersten Treffen erklärt Familie A ihr Bauvorhaben. Als klar wird, dass das Baugrundstück zu klein wird, fragt der Architekt, ob er beim Besitzer des Nachbargrundstücks nachfragen soll (dem auch Grundstück G gehört), nachfragen soll, ob er noch ein Stück von seinem Grundstück abgeben soll?
Familie A willigt ein. Bei einem zweiten Treffen wird deutlich, dass das Bauvorhaben zu teuer ist und Familie A sich das nicht leisten kann. Der Architekt hat sich zwischenzeitlich mit dem Grundstücksbesitzer zusammengesetzt und auch einen Preisnachlass beim Grundstücksbesitzer verhandelt. Immer noch zu teuer. Unaufgefordert schickt der Architekt der Familie A eine Skizze des Grundstücks mit Baukörper per e-mail.
Die Skizze ist als "Vorentwurf" deklariert und weist lediglich die Umrisse des Baukörpers aus, jedoch keine Raumaufteilung etc.
Famile A kommt zu dem Entschluss, dass das Bauvorhaben zu teuer ist und sie es (auf diesem Grundstück) verwerfen möchte und teilt dies explizit dem Architekten mit.

Kann Familie A mit einer Rechnung rechnen obwohl es nicht explizit mit dem Architekten abgesprochen war?

Danke

25.11.2017 at 12:39 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Architekt Kundenaquise

Wenn der A sich von sich aus bereiterklärt, ja quasi "aufdrängt", sich um irgendwas zu kümmern, ohne dass vorher konkret beauftragt wurde: m.M.n. nicht.
Ich würde aber drüber nachdenken, ob er für seine Mühen, die euch ja in eurer Entscheidungshilfe weitergeholfen haben, nicht wenigstens nach Stunden entlohnt werden sollte.

"Cool" wäre natürlich, wenn er jetzt mal schnell LP 1-2 HZ III Mitte für ein EFH mit 400000 AnrebaKo abrechnet. Wundern würde mich bei dem, was man hier teils liest, nichts mehr

26.11.2017 at 08:28 Uhr
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