Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : Werbeanlagen
Beitrag von Nachricht
Janiesch
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 04.12.2017
IP: Logged
icon Werbeanlagen

Hallo Zusammen,
im Zuge eines Bauantrages soll ein Antrag auf Werbeanlagen gestellt werden. Schematisch sind diese im Bauantrag als Werbebanner, Fahnen, Schriftzüge dargestellt. Diese sollen jedoch auf Anforderung der Behörde aus dem Bauantrag ausgeklammert (ausgestrichen) werden. Ein separater Antrag ist zu stellen. Ist dies Teil der HOAI Grundleistungen der Sonderleistung ?
Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Liebe Grüße, CJ

____________________________
CJ

04.12.2017 at 13:26 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Werbeanlagen

Sofern die Werbeanlagen Teil des sonst noch "hauptsächlich" beantragten Objekts (Gebäude oder Ingenieurbauwerk) sind, gehören i.d.R. ALLE öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zur Lph. 4.

Gehören die Werbeanlagen nicht zum Hauptobjekt, sind sie eigenständige Objekte mit eigenständiger Lph. 4.

Fazit: in jedem Fall sind die Lph. 4 für Werbeanlagen Grundleistungen im jeweiligen Objekt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

04.12.2017 at 20:52 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Janiesch
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 04.12.2017
IP: Logged
icon Re: Werbeanlagen

Vielen Dank !
Das heißt wenn die Werbeanlagen auch in der Kostenberechnung enthalten sind nehme ich an. Sind gezeichnet aber auf Wunsch des Bauherren nicht berechnet. Es handelt sich um um mehr als 400 qm LED Anlage etc.

____________________________
CJ

05.12.2017 at 16:04 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Werbeanlagen

Bitte auch hier die Trennung von Leistung und Honorar beachten:

Die Leistung ist zu erbringen, so steht es im Vertrag. Lph. 4 muss dabei auch für die Werbeanlagen erbracht werden.

Die Vergütung wird in der HOAI u.a. über anrechenbare Kosten geregelt, die sich aus den Herstellkosten ermitteln lassen. Wenn sie "auf Wunsch des Bauherrn nicht berechnet" sind, also nicht in der Kostenberechnung enthalten sind, und das bedeutet, dass sie auch nicht als anrechenbar deklariert werden, verschenkt der Planer hier bares Geld und unterschreitet möglicherweise die Honorarmindestsätze. Korrekterweise gehören die Kosten aller zu planenden Bauteile in die Kostenermittlung, was denn sonst?!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.12.2017 at 10:39 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Janiesch
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 04.12.2017
IP: Logged
icon Re: Werbeanlagen


ok, Danke noch ein mal !

____________________________
CJ

07.12.2017 at 15:53 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : Werbeanlagen
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no