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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Blindenleitsystem
Beitrag von Nachricht
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Blindenleitsystem

Gehe ich recht in der Annahme, dass die Planung eines Blindenleitsystems in einem Gebäude eine Leistung gemäß § 34 Abs. 2 HOAI (Innenräume) ist, mit anrechenbaren Kosten aus KGR 619 DIN 276 (Schilder, Wegweiser, Orientierungstafeln)?

08.12.2017 at 09:46 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Blindenleitsystem

Ja, das kann man so machen. Ob es eher Gebäudeplanung oder Innenraumplanung ist, mag dahingestellt sein, wenn auch Leitsystemelemente außerhalb des Gebäudes mit dabei sein sollten (einheitliche Gestaltung und Funktionalität). Die Unterschiede liegen bei der Punktebewertung in etwas anderen Schwerpunkten, bei anderer Verteilung der Leistungsphasenprozente und bei etwas anderen Leistungen (Maßstäben von Zeichnungen). Tendenziell würde ich es jedoch eher als Gebäudeplanung sehen, damit nicht noch verschiedene funktionale Raumgruppen zu separaten Objekten führen., was bei Innenräumen ja funktional-gestalterisch der Fall sein könnte. Bei einem Gebäude bleibt das System ein Objekt.

Die Kosten müssen dabei nicht zwingend nur in KG 619 liegen. Anrechenbar sind die Kosten aller Konstruktionen, die im Rahmen der Aufgabenstellung zu bearbeiten sind. Möglicherweise kommen auch technische Systeme zur Anwendung (Computerauskünfte zu Zimmernummern per Braille-Schrift usw.), dann hat man auch Anlagen der Technischen Ausrüstung.

[Edited by fdoell on 11.12.2017 at 09:24 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

09.12.2017 at 10:40 Uhr
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Re: Blindenleitsystem

Vielen Dank für die, wie immer, hilfreiche Antwort.

11.12.2017 at 06:38 Uhr
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