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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Einordnung von Arbeiten ins HOAI-Gerüst
Beitrag von Nachricht
helmutleo
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 02.04.2017
IP: Logged
icon Einordnung von Arbeiten ins HOAI-Gerüst

Hallo,
wie werden folgende Arbeiten den Bereichen
Instandhaltung, Instandsetzung, Umbau, Modernisierung zugeordnet
Anstricharbeiten Treppenhaus (Decken, Wände, Geländer)
Austausch Hoztüren gegen F30 Metalltüren zwischen Treppenhaus und Kellerräumen.
Austausch hölzerner Abdeckungen vor den Stromzählern durch F90 Revisioinstüren.
Wird bei der Auswahl des Leistungsschemas ein Treppenhaus über 5 Etagen bei Gebäude oder Innenräume eingeordnet?

18.03.2018 at 17:15 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Einordnung von Arbeiten ins HOAI-Gerüst

Hallo,
wie werden folgende Arbeiten den Bereichen
Instandhaltung, Instandsetzung, Umbau, Modernisierung zugeordnet

quote:
helmutleo wrote:
Anstricharbeiten Treppenhaus (Decken, Wände, Geländer)
Wenn nur der ursprüngliche (Soll-) Zustand wiederhergestellt wird: Instandsetzung.
quote:
Austausch Hoztüren gegen F30 Metalltüren zwischen Treppenhaus und Kellerräumen.
Modernisierung, da eine dauerhafte Erhöhung der Gebrauchstauglichkeit damit einhergeht.
quote:
Austausch hölzerner Abdeckungen vor den Stromzählern durch F90 Revisioinstüren.
Ebenfalls Modernisierung, Begründung wie vor.
quote:
Wird bei der Auswahl des Leistungsschemas ein Treppenhaus über 5 Etagen bei Gebäude oder Innenräume eingeordnet?
Die Frage ist leider nicht verständlich. Was für ein Leistungsschema? Worum geht es?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
19.03.2018 at 13:22 Uhr
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helmutleo
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 02.04.2017
IP: Logged
icon Re: Re: Einordnung von Arbeiten ins HOAI-Gerüst

quote:
fdoell wrote:
quote:
Wird bei der Auswahl des Leistungsschemas ein Treppenhaus über 5 Etagen bei Gebäude oder Innenräume eingeordnet?
Die Frage ist leider nicht verständlich. Was für ein Leistungsschema? Worum geht es?

Wenn ich den HOAI-Rechner aufrufe, komms als erstes die Auswahl der HOAI Fassung. Als 2. Auswahlfeld wählt man unter anderem § 35 Abs. 1 Gebäude oder § 35 Abs. 1 Innenräume aus. Die prozentuale Verteilung auf die Leistungsphasen unterscheidet sich. Diese Auswahl habe ich gemeint.
21.03.2018 at 13:16 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Einordnung von Arbeiten ins HOAI-Gerüst

Ah, Sie meinen ein Leistungsbild. So heißt das in der HOAI und auch im Rechner.

Schauen Sie mal in die Definition von "Innenräume" in [url=http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#P34]§ 34 Abs. 2 HOAI[/url]. Unter Eingriff in die Konstruktion wird der Eingriff in tragende Teile verstanden, unter Eingriff in Bestand der Eingriff in nichttragende Teile.

Es kommt in Ihrem Fall also darauf an, was in den Treppenhäusern genau gemacht werden soll. Danach richtet sich die Einordnung. Die [url=http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#Anlage10]Leistungen[/url] sind etwas unterschiedlich (z.B. Maßstäbe der Darstellung, bei Innenräumen Farbkonzepte usw.), die Honorierung ansonsten gleich.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

22.03.2018 at 09:20 Uhr
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helmutleo
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 02.04.2017
IP: Logged
icon Re: Einordnung von Arbeiten ins HOAI-Gerüst

Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Gruß Helmut

24.03.2018 at 07:38 Uhr
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