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DanTheMan
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 14.08.2018
IP: Logged
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Fragen zur Abrechnung
Hallo Zusammen!
Ich bin relativ neu im Thema HOAI und daher einige Fragen.
Es wäre nett wenn mir jemad weiterhelfen könnte.
Und zwar geht es um die Rechnungsstellung.
Ich habe das Thema von meinem Kollegen "geerbt".
Er gab mir folgende Infos:
Leistungsphase 1-4 wird nach Kostenschätzung berechnet und dann nicht mehr erhöht.
Leistungsphase 5-7 kann nach der Submission einmalig an das Submissionsergebnis angepasst werden.
Leistungsphase 8-9 wird nach Baufortschritt angepasst.
Stimmt das so?
Ich habe leider jetzt das Problem, dass das Submissionsergebnis ca. 2.000 € niedriger liegt als die Kostenschätzung. Erhöhen kann ich dann logischerweise nicht.
Aber wie geht man hier vor? Lasse ich die Zahlen der Kostenschätzung stehen, oder muß ich mein
Honorar kürzen?
Danke für jede Info!
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14.08.2018 at 09:19 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Fragen zur Abrechnung
So ähnlich (für Lph. 1-4 war die Kostenberechnung maßgeblich) galt das bei Vetragsabschluss bis Sommer 2009 auf Basis der HOAI 1996/2002.
Seit der HOAI 2009 und auch in der aktuellen HOAI 2013 ist für ALLE Lph. ausschließlich die Kostenberechnung maßgeblich. Nachzulesen in § 6.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.08.2018 at 09:47 Uhr |
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DanTheMan
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 14.08.2018
IP: Logged
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Re: Fragen zur Abrechnung
Hallo und vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort!
Sorry ich hätte noch dazuschreiben sollen, dass es sich um ein Projekt nach HOAI 2009 handelt..
Es geht um einen Kanal- und Kläranlagenbau.
Zunächst gab es ab 2010 eine Kostenschätzung auf Grundlage bereits gebauter ähnlicher Projekte.
Dann kam die Submission, ohne Kostenberechnung.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass man die Honorare bei keiner LP mehr anpassen kann, wenn der Bau hinterher teurer wird als geschätzt?
Danke und Grüße
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14.08.2018 at 10:10 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Fragen zur Abrechnung
Nach HOAI 2009 ist die Kostenberechnung für die Ermittlung anrechenbarer Kosten die massgebliche Basis, solange diese nicht vorliegt die Kostenschätzung.
Der Verordnungsgeber bezweckte damit ausdrücklich eine Abkoppelung des Honorars von den tatsächlichen Baukosten. D.h. die Planer sollten mit der KB noch vor der Durchchführung von Genehmigungsverfahren deutlich sagen, was das Bauvorhaben kosten wird und nicht bei zu niedrig angesetzten KB und folgenden höheren Baukosten (zusätzlich zum Ärger, den die Bauherren ohnehin damit haben) auch noch „belohnt“ werden, indem ihr Honorar für weitere Lph. auch noch ansteigt. Der Verordnungsgeber ging wohl davon aus, dass dies die wirkungsvollste Methode ist, Planer zu einer realistischen KB zu bewegen.
Eine zu niedrige KS solllte zumindest durch eine umfassende KB ausgeglichen werden. Warum bei Ihnen darauf verzichtet wurde, schreiben Sie nicht. Aber auch eine KB ist natürlich nicht davor gefeit, von realen Baupreisen im Marktgeschehen übertroffen zu werden. Das nimmt der Verordnungsgeber bewusst in Kauf. Dem kann honorartechnisch nur dadurch begegnet werden, dass bei der KB realistische, evtl. durchschnittliche Preise angesetzt werden und nicht nur günstige. Der (nach DIN 276 vorgesehene und damit bei Gebäuden und der technischen Ausrüstung zumindest zur Best Practice gehörende) Kostenbericht sollte das mit seinen Angaben zur Kostenbasis, dem Preisniveau und den mit dem Bauvorhaben verbundenen Kostenrisiko entsprechend aufzeigen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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15.08.2018 at 06:07 Uhr |
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