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bava
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 11.12.2018
IP: Logged
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Nebenkosten
Guten Tag zusammen,
mich würde es interessieren, ob es schon einmal den Fall gab, dass der Auftraggeber die Honorarrechnung indirekt gekürzt hat, in dem er bei der Berechnung für den Rechnungsrücklauf die Nebenkosten lediglich vom Grundhonorar und nicht vom Nettohonorar (inkl. Umbauzuschlag) berechnet hat.
Leider habe ich auch in den Kommentaren zur HOAI keine aussagekräftige Info hinsichtlich der Berechnung der Nebenkosten bekommen - und ich kann wohl kaum dem Auftraggeber gegenüber argumentieren, dass es Usus ist, die Nebenkosten vom Nettobetrag zu berechnen.
Es wäre schön, wenn ich hier etwas Schützenhilfe bekommen könnte.
Besten Dank im Voraus.
Andrea
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11.12.2018 at 15:25 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Nebenkosten
Das dürfte auf Ihren Vertrag und seine genauen Formulierungen ankommen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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12.12.2018 at 08:18 Uhr |
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