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Bauherr&frau
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 19.03.2019
IP: Logged
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Straßenabwicklung
Liebes Forum,
wie viel darf ein Architekt für eine Straßenabwicklung mit ca. 5-6 Häuser je Ansicht (zwei Seiten) kosten? wir haben dazu eine Rechnung in Höhe von ca. 1000€ erhalten. Ist das gerecht? (Vermesser haben natürlich auch wir bezahlt).
Und die zweite Frage: es war abzusehen, dass die Straßenabwicklung kommt, den Architekten interessierte das nicht. Kann man da was machen?
Danke!
[Edited by Bauherr&frau on 19.03.2019 at 14:50 Uhr]
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19.03.2019 at 14:36 Uhr |
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Bauherr&frau
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 19.03.2019
IP: Logged
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Re: Straßenabwicklung
Die Frage ist vor allem für uns auch: wir haben einen Pauschalbetrag vereinbart. Sind Nachforderungen der überhaupt möglich? Wir sehen das Verschulden nicht bei uns.
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19.03.2019 at 14:50 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Straßenabwicklung
Haben Sie denn auch eine Leistungsabgrenzung im Zusammenhang mit dem pauschalen Honorar vorgenommen? Oder war vereinbart "alles was erforderlich ist"?
Tipp für alle Leser:
Vom Planer geschuldet ist nur, was als Leistung vereinbart wurde. Aus Beweisgründen sollte man das immer schriftlich machen. Bitte vergessen Sie das nie!
(Sie gehen doch auch nicht zu einem Autohändler und sagen "ich bestelle hiermit ein Auto für 15.000 €" und diskutieren dann hinterher (!) mit dem Händler, was für eines Sie überhaupt bekommen!)
Die zu erbringende Leistung ist unabhängig von Honorar dafür zu sehen. Bzgl. des Honorars gelten für bestimmte Planungsleistungen die Tabellenhonorarregeln der HOAI, für andere nicht.
Die Höhe des Honorars hat aber zunächst einmal nichts mit der zu erbringenden Leistung zu tun.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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21.03.2019 at 08:46 Uhr |
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Bauherr&frau
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 19.03.2019
IP: Logged
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Re: Straßenabwicklung
Gemäß des Vertrages haben wir die Leistungsphasen 1 bis 4 - also Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung sowie Genehmigungsplanung.
Grundlagen des Honorars sind pauschal angesetzt.
Das Bauamt hielt die Planung für "völlig unambitioniert" und riet uns nicht zu zahlen, weil eine Straßenabwicklung durch bessere Planung erspart geblieben wäre.
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21.03.2019 at 16:52 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Straßenabwicklung
Ob die Planung von jemand als ambitioniert bezeichnet wird oder nicht, ist honorartechnisch nicht relevant. Wenn Sie ihnen gefiel, war es doch gut!
Wenn Sie die Grundleistungen der Lph. 1-4 beauftragt haben, sind auch nur die geschuldet. Eine Straßenabwicklung der Nachbargebäude ist eine Besondere Leistung der Vermessung (photogrammetrisch oder mit Laserscan aufgenommen kann das in die Tausende € gehen!).
Das reine Einblenden der Straßenansicht des geplanten Hauses gehört ggf. zur Ansichtserstellung, also zu den Grundleistungen der Objektplanung.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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25.03.2019 at 18:22 Uhr |
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