Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : HOAI 2013 § 48 (2)
Bewertungsmerkmale für Verkehrsanlagen
HOAI 2013 § 48 (2)
Beitrag von Nachricht
millioud
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 05.10.2017
IP: Logged
icon HOAI 2013 § 48 (2)

Guten Tag,

in § 48 (2) kann die Honorarzone anhand der Bewertungsmerkmale bestimmt werden, wenn Zweifel bestehen, welcher Honorarzone das Objekt zuzuordnen ist..

Während für Gebäude und Technische Ausrüstung viele Sachbeiträge gefunden werden können, fällt das Ergebnis bei Verkehrsanlagen ziemlich mau aus.

Wer kann mir Hinweise auf Publikationen oder eigene Erfahrungen geben, die sich auf die Verkehrsanlagen Strasse und Schiene in innerstädtischen Bereichen beziehen. Insbesondere mit welchen Stichworten kann ein Merkmal zur Einbindung in die Umgebung/Objektumfeld oder Umfang der Funktionsbereiche beschrieben und dann benotet werden. Gibt es zu den fachspezifischen Bedingungen sichere Argumente, wann das Objekt in IV oder V eingeordnet werden kann?

Wann sind Schwierigkeitsgrade hoch und wann sehr hoch? Ohne eindeutige Argumente wird der Auftraggeber immer den ermittelten Schwierigkeitsgrad in Abrede stellen.

Mit bestem Dank im voraus.

12.12.2019 at 11:07 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: HOAI 2013 § 48 (2)

Guten Tag Herr Millioud,

ein 9-faches Posting einer Frage ist nicht erforderlich, einmal reicht; ich habe mir erlaubt, die Dubletten zu löschen, damit die Antworten bei einem Thread konzentriert werden. Die Frage ist auch keine Abstimmungsfrage, insofern braucht man da kein Voting anzuklicken.

Ausführliche Vorgaben zu Bewertungsmerkmalen bei Verkehrsanlagen macht der Kommentar von Jochem/Kaufhold. Die 5. Auflage ist zwar für die HOAI 2009 geschrieben, die Bewertungsmerkmale kann man aber uneingeschränkt übernehmen.


Merkmal Einbindung …

Überdurchschnittlich: Überdurchschnittliche Einflüsse aus dem natürlichen Umfeld, wie z.B. bei außerörtlichen Straßen in bewegtem Gelände, Baumaßnahmen in Landschaftsschutzgebieten, innerörtliche Straßen und Plätze mit überdurchschnittlichen städtebaulichen Anforderungen, z.B. durch denkmalpflegerische Gesichtspunkte, überdurchschnittliche Anforderungen an das Objektumfeld

Sehr hoch: Sehr hohe Einflüsse aus dem natürlichen Umfeld bei stark bewegtem Gelände oder im Gebirge, in unmittelbarer Nähe von Naturschutzgebieten, bei sehr hohen städtebaulichen Anforderungen oder in sehr schwieriger städtebaulicher Situation, sehr geringe Platzreserven für Erweiterungen. Mehrere Gewässerkreuzungen, sehr hohe Anforderungen des Objektumfeld


Umfang der Funktionsbereiche...

Überdurchschnittlich: bis zu sechs Funktionsbereiche, zahlreiche Verknüpfungen mit neuen und vorhandenen Straßen mit zahlreichen Zwangspunkten oder umfangreiche Bodenverbesserungs- und Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Planums

Sehr hoch: mehr als 6 Funktionsbereiche, sehr zahlreiche Verknüpfungen mit neuen und vorhandenen Straßen mit zahlreichen Zwangspunkten oder sehr umfangreiche Bodenverbesserungs- und Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Planums


Wenn Hz IV und Hz V möglich ist, wird ein öffentlicher AG (der häufigste Fall bei Verkehrsanlagen) zu Hz IV tendieren.


Argumente für einen höheren Honorarsatz als den Mindestsatz liefern die RBBau-Vertragsmuster:

– Beteiligung und Koordinierung einer Vielzahl von Nutzern,
– außergewöhnlich kurze Planungs- und Bauzeiten,
– verbindliche Festtermine und Fristen,
– Planung und Durchführung bei laufendem Betrieb,
– bau- und landschaftsgestalterische Beratung,
– erhöhte Anforderungen an Planungsoptimierung bzw. an Planungsvarianten,
– Berücksichtigung von Forderungen des Denkmalschutzes und der Integration erhaltenswerter Substanz,
– Anwendung neuer Herstellungsverfahren


Als mögliche Honorarsatzerhöhungen gegenüber dem Mindestsatz empfehle ich bei Verkehrsanlagen folgende Orientierungswerte (die Prozentzahlen sind kumulativ zu verstehen und bis auf die geregelten Ausnahmen in der Summe bei 100% nach oben begrenzt):

1. Umgebung des zu planenden Objekts
1.1 Anforderungen aus dem Standort (z.B. Altlasten, Deponien, kontaminierter Untergrund) bis zu 25%
1.2 Anforderungen aus der weiteren Umgebung des Objekts (z.B. erhöhte Anforderungen des Landschafts- und Naturschutzes) bis zu 25 %

2. Konstruktiv-gestalterische Planung
2.1 Besondere kreative Leistungen mit ggf. urheberrechtlich relevantem Charakter * bis über 50%

3. Termine und Abläufe
3.1 Anforderungen an die Organisationsabläufe (z.B. eine Vielzahl von Nutzern / Bedarfsträgern) bis zu 25 %
3.2 Anforderungen an Bauzeiten und Termine (z.B. außergewöhnlich kurze Planungs- und Bauzeiten, verbindliche Festtermine und Fristen, Baudurchführung bei laufendem Betrieb) bis zu 25 %
3.3 Außergewöhnlich lange Planungs- und Bauzeiten * bis über 50%

* In diesen Fällen lässt § 7 Abs. 4 HOAI Überschreitungen der Höchstsätze zu.


Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

12.12.2019 at 14:44 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : HOAI 2013 § 48 (2)
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no