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Sir Hugo
Level: Gast
IP: Logged
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HOAI Anwendung bei Instandhaltungsarbeiten
Hallo,
wer kann mir erklären, wie die HOAI bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen, z.B. Einbau von neuen Fenstern, Balkon- und Betonsanierungen, Aussenastrich usw., angewendet wird und wie es sich dann mit anrechenbare und nichtanrechenbare Kosten verhält?
Vielen Dank im Voraus!
Sir Hugo
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06.12.2004 at 21:44 Uhr |
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frank92
Level: Gast
IP: Logged
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Re: HOAI Anwendung bei Instandhaltungsarbeiten
wir rechnen diese leistungen ganz "normal" ab.
anrechenbare kosten zusammenzählen, natürlich die "mitzuverabeitende, vorhandene Bausubstanz" nicht vergessen. Bei Balkonsanierungen kommt es auf Art und Umfang an. Zuweilen lohnt es sich hier zu differenzieren. Oft passen die z.B. nach Rili DafStb geforderten Tätigkeiten des Planers nicht in die übliche HOAI-Berechnung, und es gilt zwischen Architektenleistungen und Tragwerksplanung zu unterscheiden.
Gruß Frank Wanhoff
www.architekt.net.ms
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07.12.2004 at 21:38 Uhr |
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