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Martin Schunck
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.12.2004
IP: Logged
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Honorar BISSATZ und Nebenkostenberechnung
Ich habe gerade einen Architektenvertrag vorliegen, in dem der Architekt sein Honorar nach dem BISSATZ abrechnet.
Kann mir jemand erklären, was der Bissatz ist? Der Höchstsatz?
Der Architekt nimmt weiterhin 6% Nebenkosten (macht hier rund 1.500 EUR aus), schliesst dabei aber Vervielfältigungskosten aus. Diese würden auf Nachfrage weitere 1.500 - 1.800 EUR ausmachen. Somit lägen die NK dann gesamt bei 12-14%. Ist das noch real?
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MS
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09.12.2004 at 21:30 Uhr |
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