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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Stundensatz
Beitrag von Nachricht
sors21
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 01.09.2005
IP: Logged
icon Stundensatz

sehr geehrte alle zusammen,

kann mir jemand sagen aus welchen Bestandteilen sich der Honoraransatz für ein Zeithonorar zusammensetzt oder anders ausgedrückt welche Elemente er beinhaltet (zu welchen Anteilen) die Stundenkalkulation? (Aquise, Backoffice, Fahrtkosten....)

mit freudigen Grüßen
schorsch

01.09.2005 at 13:42 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Stundensatz

Hallo,

auch hier wieder mal die Standardantwort: kommt darauf an!

Grundsätzliche Bestandteile eines Stundensatzes sind:

1. Lohn- und Lohnnebenkosten
2. Umlagen Raumkosten, Verwaltung etc.
3. Wagnis und Gewinn
4. Falls Nebenkosten nicht separat vergütet werden, auch noch Nebenkosten

Zu 1 zählen z.B.: Gehalt bzw. kalkulatorischer Unternehmerlohn (bei Selbständigen), Sozialversicherungen (AG-Anteil), Umlagen, 13. Gehalt, Urlaubsgeld, freiwillige Sozialleistungen, Fortbildungen, das ganze unter Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit , zu leistenden, aber nicht rechnungsfähigen Allgemeinstunden etc. ...

zu 2. Miete und Mietnebenkosten, Versicherungen wie Planungshaftpflicht, Büroversicherung, anteilige Kosten der Unternehmensführung und Verwaltungsfachkräfte (auch für Akquise, wo soll das Geld denn sonst herkommen?) , Steuer- und Rechtsberatung, Fahrzeuggrundkosten, Computer, Software und sonstige Büroausstattung etc. etc.

zu 3. die Margen sind heute nicht mehr hoch, zwischen -X% (ja, viele arbeiten unter dem Lohn, der ihnen eigentlich zusteht!) bis vielleicht +5%, manche rechnen auch mit +2ß%; ob sie den dann kriegen, ist eine andere Frage...

zu 4. Projektbezogene Aufwendungen, z.B. Fahrtkosten, ausbezahlte Verpflegungsmehraufwendungen, Vervielfältigungskosten, Telekommunikation (wenn nicht unter 2. erfasst), ggf. externe Projektleistungen etc.etc.

Genaue prozentuale Angaben muss sich jeder mit seiner Kostenstruktur selbst errechnen.. Einen Anhalt gibt es in § 6 HOAI. Warum trotzdem viele damit nicht auskommen? Gehen Sie mal zum Anwalt, da geht es dann mit 180 € die Stunde los, nach oben offen - wohl dem, der keine Stundensätze nach HOAI nehmen muss und sie auch bezahlt bekommt!


Herzliche Grüße
Friedhelm Doell, Beratender Ingeneieur
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.09.2005 at 14:26 Uhr
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sors21
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 01.09.2005
IP: Logged
icon Re: Re: Stundensatz

Herzlichen Dank für diesen Hinweis!!!

15.09.2005 at 13:11 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Stundensatz
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