fdoell
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Re: Stundensatz
Hallo,
auch hier wieder mal die Standardantwort: kommt darauf an!
Grundsätzliche Bestandteile eines Stundensatzes sind:
1. Lohn- und Lohnnebenkosten
2. Umlagen Raumkosten, Verwaltung etc.
3. Wagnis und Gewinn
4. Falls Nebenkosten nicht separat vergütet werden, auch noch Nebenkosten
Zu 1 zählen z.B.: Gehalt bzw. kalkulatorischer Unternehmerlohn (bei Selbständigen), Sozialversicherungen (AG-Anteil), Umlagen, 13. Gehalt, Urlaubsgeld, freiwillige Sozialleistungen, Fortbildungen, das ganze unter Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit , zu leistenden, aber nicht rechnungsfähigen Allgemeinstunden etc. ...
zu 2. Miete und Mietnebenkosten, Versicherungen wie Planungshaftpflicht, Büroversicherung, anteilige Kosten der Unternehmensführung und Verwaltungsfachkräfte (auch für Akquise, wo soll das Geld denn sonst herkommen?) , Steuer- und Rechtsberatung, Fahrzeuggrundkosten, Computer, Software und sonstige Büroausstattung etc. etc.
zu 3. die Margen sind heute nicht mehr hoch, zwischen -X% (ja, viele arbeiten unter dem Lohn, der ihnen eigentlich zusteht!) bis vielleicht +5%, manche rechnen auch mit +2ß%; ob sie den dann kriegen, ist eine andere Frage...
zu 4. Projektbezogene Aufwendungen, z.B. Fahrtkosten, ausbezahlte Verpflegungsmehraufwendungen, Vervielfältigungskosten, Telekommunikation (wenn nicht unter 2. erfasst), ggf. externe Projektleistungen etc.etc.
Genaue prozentuale Angaben muss sich jeder mit seiner Kostenstruktur selbst errechnen.. Einen Anhalt gibt es in § 6 HOAI. Warum trotzdem viele damit nicht auskommen? Gehen Sie mal zum Anwalt, da geht es dann mit 180 € die Stunde los, nach oben offen - wohl dem, der keine Stundensätze nach HOAI nehmen muss und sie auch bezahlt bekommt!
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell, Beratender Ingeneieur
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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