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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Vertrag ohne Anlagengruppen §68 zulässig ?
Hallo fey,
in § 69 HOAI steht:
(1) Das Honorar für Grundleistungen bei der Technischen Ausrüstung richtet sich nach den anrechenbaren Kosten der Anlagen einer Anlagengruppe nach §68 Satz1 Nr.1 bis 6, nach der Honorarzone, der die Anlagen angehören, und nach der Honorartafel in §74.
Demnach ist das Honorar eindeutig für jede Anlagengruppe separat zu ermitteln. Die einschlägigen HOAI-Kommentare sehen das auch nicht anders.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell,
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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22.11.2005 at 10:05 Uhr |
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