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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Keine anrechenbaren Kosten
Beitrag von Nachricht
seppk
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 04.11.2003
IP: Logged
icon Keine anrechenbaren Kosten

Hallo,
ich möchte als privater Bauherr von einem Ingenieurbüro eine Straße (mit gewissen Nebengestaltungen) planen lassen.

Dazu hätte ich folgende allgemeine Frage:

Um ein Honorar ausrechnen zu können, muss man ja anrechenbare Kosten haben. Und um anrechenbare Kosten zu haben, braucht man eine Kostenschätzung. Eine Kostenschätzung wird aber erst in der Leistungsphase 2 erstellt. Der Honorarvertrag soll aber schon vor der Leistungsphase 1 (ohne Kenntnis von Baukosten?) abgeschlossen werden.

Was tun ?

08.05.2006 at 11:28 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Keine anrechenbaren Kosten

Hallo seppk,

das ist eine Frage, die häufig gestellt wird, da sie nach dem 'Henne-Ei'-Problem zu riechen scheint. Dem ist aber nicht so, denn für das Honorar nach HOAI sind im Wesentlichen relevant:

- welche Honorarzone wird vereinbart
- welcher Honorarsatz (Mindest-, Mittel-, Höchst-) wird vereinbart
- welche Nebenkostenabrechnungsart wird vereinbart (z.B. pauschal x%)

Natürlich können Sie daraus ohne Kenntnis der anrechenbaren Baukosten noch kein konkretes Honorar berechnen. Aber Sie haben alles festgelegt, was man überhaupt vereinbaren kann. Und Sie können in den Honorartafeln nachschauen, was denn an Honorar bei bestimmten angenommenen Baukosten auf Sie zukommen würde.

Im Ergebnis nochmal: für einen Planungsvertrag nach HOAI kommt es überhaupt nicht auf die konkreten/endgültigen anrechenbaren Baukosten an, dort werden nämlich nur die 'Abrechnungsparameter' verbindlich vereinbart, zu denen die Baukosten im Normalfall nicht gehören.

Ein Tipp: geben Sie doch dem Ingenieurbüro ein Gesamtbudget vor; es kann ja sein, daß dessen Berücksichtigung sowieso eine Planungsvorgabe von Ihnen ist. Dann sollten die Kollegen in der Lage sein, Ihnen dieses nach anrechenbaren Baukosten und Honoraren aufzuschlüsseln.

Ich hoffe, ich konnte helfen; viele Grüße aus Hamburg,
R. Kürbitz

08.05.2006 at 12:06 Uhr
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seppk
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 04.11.2003
IP: Logged
icon Re: Keine anrechenbaren Kosten

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

08.05.2006 at 15:03 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Keine anrechenbaren Kosten

Hallo zusammen,

für den beschriebenen Standardfall gibt es eine weitere Kostenermittlung, die sog. "vorläufige Honorarannahme" vor Vertragsabschluss. Aus vergleichbaren Projekten sind für einen bestimmten Straßentyp z.B. 55 oder 70 €/m² als ca.-Nettobaukosten bekannt; dann kann man die zu überplanende Fläche hiermit multiplizieren und erhält somit eine Größenordnung anrechenbarer Kosten, für die man dann ein vorläufoges Honorar berechnen kann. Dies ist auch für die Finanzierung der ersten Planungsschritte wichtig, damit der Bauherr weiß, wieviel Geld er dafür ungefähr bereitstellen muss.

Dieses Verfahren ist der Regelfall bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen; auch bei Leistungen nach Teil II wird m.W. ähnlich vorgegangen.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

16.05.2006 at 10:54 Uhr
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