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infra
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 17.05.2006
IP: Logged
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Markierungsplan besondere Leistung?
Wenn ein Ingenierbüro die Leistungsphasen 1-9 für die Planung einer Straße übertragen bekommt, ist dann die Erstellung eines Markierungsplanes eine besondere Leistung?
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17.05.2006 at 12:31 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Markierungsplan besondere Leistung?
Hallo infra,
die Markierungsplanung gehört zur Grundleistung und die Kosten der Markierung zu den anrechenbaren Kosten.
Es gibt allerdings Projekte, wo von vornherein klar ist, dass die zuständige Verkehrsbehörde die Markierung und meist auch die Beschilderung in einen Lageplan einträgt, der als Anlage zur verkehrsrechtlichen Anordnung beigefügt wird. In diesem Fall kan man sich nach Absprache (!) die Markierungsplanung auch sparen, dafür entfällt die Markierung dann bei den aK in Lph. 1-4.
Häufiger ist dies jedoch wie gesagt bei der Beschilderung und sonstigen Nebenanlagen wie Schutzeinrichtungen nach RPS o.ä. Dass diese nicht standardmäßig zur Straßenplanung gehört, sieht man an § 52 Abs. 7 Nr. 6 HOAI.
Herztliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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18.05.2006 at 11:46 Uhr |
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Andi
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.03.2008
IP: Logged
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Re: Markierungsplan besondere Leistung?
Ein weiteres Manko der jetzigen HOAI.
Nach meiner Meinung kann mittels der Abrechnung über die lächerlich geringen anrechenbaren Kosten von Fahrbahnmarkierungen, niemals der tatsächliche Aufwand für einen Markierungsplan angemessen vergütet werden. Das ist ein Witz. Gleiches gilt für Verkehrszeichenpläne. Mal ganz abgesehen von den Haftungsrisiken. Viel Arbeit. Viel Verantwortung. Wenig Kohle.
Früher wurde das mal vernünftiger Weise als besondere Leistung angesehen (steht immer noch so im Hartmann Kommentar). Mittlerweile haben diese Möchtegern-Schlaumeier in Karlsruhe, die selbsternannten "Durchblicker" der Nation, mal wieder "Recht gesprochen" und Vz-, Markierungsplan und sogar wegweisende Beschilderung (!!!) als Grundleistung der Verkehrsanlage deklariert. So einen Schwachsinn kann nur jemand entscheiden, der noch nie die RMS in die Praxis umsetzen musste.
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06.03.2008 at 10:01 Uhr |
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