fdoell
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Re: Rechnungen nach HOAI
Guten Tag, Nadine Jansen,
willkommen m Club! Die Honorarberechnung nach HOAI ist gar nicht so schwer, wenn man einmal die Systematik dahinter begriffen hat. Zum Einstieg empfehle ich - vorausgesetzt, Sie lesen gerne und möchten sich z.B. schon in diesem Jahr auf die Tätigkeit vorbereiten - Literatur wie folgt (vielleicht kann die ja auch Ihr Büro anschaffen, sowas braucht man immer):
- HOAI mit amtlichen Kommentaren
- ein oder zwei einschlägige Kommentare zur HOAI (lesen sich wie ein Buch "was habe ich wann zu liefern als Planer" )
- Handbücher "HOAI Praxis" oder ähnliche Titel und Musterhonorarberechnungen (schauen Sie mal bei amazon.de unter "HOAI" )
Wenn Sie mehr der Zuhörertyp sind, sollten Sie im Internet nach HOAI-Schulungen schauen (Stichwort "HOAI Schulung" bei google.de & Co. eingeben). Aber auch dann wird Ihnen der Griff zur Literatur häufig nicht erspart bleiben. Ich empfehle eine gezielte Schulung für unklare Themen, wenn Sie bereits gewisse Grundkenntnisse aus der Literatur haben.
Ob eine HOAI-Software sinnvoll ist, hängt davon ab, ob Sie bereit sind, sich in so ein Programm einzuarbeiten und auch die vielen möglichen Sonderfälle manuell dort einzugeben. Ich persönlich mache meine Honorarberechnungen seit Jahren mit einem Tabellenkalkulationsprogramm (weil ich mich damit auch relativ leicht tue); die so erstellten Berechnungen kann man nach Belieben frei gestalten und sie gehören anerkanntermaßen zu den am leichtesten prüfbaren, zumal wenn Sie dabei immer eine gleichbleibende Systematik walten lassen, z.B.
1. Anrechenbare Kosten
2. Erbrachte Teilleistungen
3. Honorarberechnung
4. Nebenkosten und Gesamtbetrag
5. Erhaltene Anzahlungen
6. Rechnungsbetrag
jeweils mit entsprechenden Untergliederungen nach Objektarten (Gebäude, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung etc.) und Einzelobjekten (Gebäude 1, Gebäude 2 etc.). Die eigentliche Rechnung heftet man vornedran auf Bürogeschäftsbogen, auf dem man nur den letztendlich zu zahlenden Rechnungsbetrag anfordert und auf die beiliegende Honorarherleitung verweist.
Und dann heisst es: bisherige Verträge und Rechnungsstellungen anschauen und mit dem theoretischen Fachwissen vergleichen! Beachten Sie: nicht jeder Ihrer VorgängerInnen hat immer alles abgerechnet, was nach HOAI möglich wäre, aber sprechen Sie trotzdem mit Ihrem Chef, ob Sie etwas zusätzlich abrechnen können, wovon der Kunde bislang noch nichts weiß. Eine mögliche Konfrontation in diesem Bereich könnte (nach eigenen Erfahrungen) die Beziehungen zum Kunden etwas ins Wanken bringen, selbst wenn Sie Recht haben. Diese Themen erfordern langjährige Erfahrung und Fingerspitzengefühl, weil Kunden es manchmal zwar nicht besser wissen als Sie, sich aber trotzdem auf den Schlips getreten fühlen, wenn Sie ihnen zeigen, das Sie Anspruch auf mehr Honorar haben als der bislang dachte...
Schauen Sie auch, dass Sie zukünftig mit Ihren erweiterten HOAI-Erfahrungen dann bei der Vertragsgestaltung beteiligt werden - so können Sie die Weichen für eine gerechte Honorierung nach geltendem Preisrecht mit stellen!
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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