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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Besondere Leistungen?
Beitrag von Nachricht
sico
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 24.08.2006
IP: Logged
icon Besondere Leistungen?

guten Tag,
unser Vertrag für Objektplanung Verkehrsanlagen mit einem Straßenbauamt hat die TVB-Straßen des HVA F-StB als Vertragsbestandteil. Darin ist unter Ziffer 4.3 'Straßenentwässerung' beschrieben, dass die Planung der Straßenentwässerung bis zum Vorfluter Vertragsbestandteil ist.

Heft 7 der AHO-Schriftenreihe beschreibt hingegen auf Seite 43 unter Ziffer 2.1.11 das “Planen wasserwirtschaftlicher Maßnahmen für den Anschluss an Vorfluter“ als Besondere Leistung. Was genau ist hier gemeint?

Ist hierunter zu verstehen, dass die in TVB-Straßen beschriebene Leistung zum Teil eine Besondere Leistung und daher gesondert zu vergüten ist? Wo ist hier die Schnittstelle zwischen Grundleistung und Besonderer Leistung?

Vielen Dank!

10.11.2006 at 12:19 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon Re: Besondere Leistungen?

Ich vermute mal, dass Sie u.U. auf dem falschen Weg sind. Beide von Ihnen genannten Dokumente liegen mir zwar nicht vor, aber ich vermute z.B. zur AHO-Schrift, dass es sich wie bei Nr. 4 der Schriftenreihe um eine Sammlung von Beispielen handelt, welche Besonderen Leistungen von den Mitgliedern vertraglich vereinbart wurden.

Grundsätzlich sehe ich aber gar nicht unbedingt den Weg über die Besonderen Leistungen. Vielmehr werden die Entwässerungsanlagen wohl eher ein eigenständiges Objekt gem. § 54 HOAI bilden, für das ein Honorar nach § 55 fällig wird. Ob Sie über den Bezug auf die TVB-Straßen hier direkt einen Auftrag (ggf. mit fehlender Honorarvereinbarung) erhalten haben sollten Sie einvernehmlich mit dem Auftraggeber abstimmen.

Grüße vom Wasserbauingenieur aus Köln
Manfred Abt

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Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur

14.11.2006 at 08:46 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Besondere Leistungen?

Guten Tag sico,

es gibt vielleicht auch noch eine etwas andere Deutung der von Ihnen zitierten Vorschriften (die mir auch beide nicht vorliegen):

Die Straßenentwässerung bis zum Vorfluter ist in vielen Fällen Bestandteil der Straßenplanung. Als Vorfluter kann dabei nicht nur ein offener Graben, sondern auch ein Sammelkanal oder ein Ableitungskanal dienen, eben alles, was eine Vorflut (d.h. eine tiefer liegende Fließmöglichkeit, in die das Wasser aufgrund der Schwerkraft hineinfließen kann und in dem es weiter transportiert wird) bietet. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Niederschlagswasser ohne Retention oder Behandlung dem Vorfluter zufliesst.

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen für den Anschluss an Vorfluter bedeuteten dagegen, dass das Wasser zurückgehalten (oder vor der Einleitung in das Grundwasser behandelt) wird, z.B. durch ein Regenrückhalte- oder Regenklärbecken, ein Absetzbecken für Schwerstoffe, ein Rückhaltebecken für Leichtstoffe (bei Unfällen mit Benzin- oder Heizöl-LKWs) oder ähnliches. Dies ist aus Sicht der Straßenplanung keine Grundleistung; ob es allerdings besser als Besondere Leistung der Straßenplanung oder als Grundleistung für ein Ingenieurbauwerk anzusehen ist, sei dahingestellt.

Im Ergebnis kommt es also darauf an, ob ein Straßenplaner (dem die Veragbevorschriften noch die hydraulische Bemessung eines Grabens oder einer Rohrleitung fachlich zuerkennen) oder ein Planer der Wasserwirtschaft für eine wie auch immer geartete Behandlungsanlage vor der Ableitung in den Vorfluter zu beauftragen ist. In diesem Fall dürfte die Zuleitung bis zur Behandlungsanlage noch zur Straße gehören, wenn diese dicht bei der Straße liegt.

Ich hoffe, Sie können damit etwas anfangen. Wenn nicht, melden Sie sich bitte noch einmal.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

14.11.2006 at 15:40 Uhr
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