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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung Schadensfall gem. HOAI
Beitrag von Nachricht
Kerstin
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 21.11.2006
IP: Logged
icon Abrechnung Schadensfall gem. HOAI

Hallo zusammen,

wir haben für ein Bauvorhaben einen Vertrag mit Leistungsphasen 5-9 gem. HOAI, zusätzlich Leistungen außerhalb der HOAI (pauschale Planungsleistungen, Beschaffung von Kleinmaterialien, Stundenlohnarbeiten) . Während der Ausführung ist nun ein Schadensfall aufgetreten (Gabelstapler ist in Fassade gerollt), so dass ein größerer Schaden entstanden ist. Nun die Frage: können wir die Zusatzkosten der Baufirmen inf. des Schadens in die anrechenbaren Kosten einrechnen und zusätzlich unseren Aufwand über Stundenlohn? Oder nur eine von den beiden Möglichkeiten? Kann man sich dann eine Möglichkeit aussuchen (die, die mehr bringt)?

Vielen Dank für die Antworten,
Kerstin.

21.11.2006 at 10:44 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abrechnung Schadensfall gem. HOAI

Hallo Kerstin,

die entscheidende Frage ist wohl, ob und wie Ihr Büro in die Haftung / den Schadensersatz einbezogen wurde. Es gibt ja auch Fälle, da macht dies die Baufirma mit ihrer Haftpflichtversicherung direkt mit dem Geschädigten aus, so dass Sie das zwar zur Kenntnis nehmen, aber eigentlich keinen Aufwand damit haben.

Sind Sie selbst in Haftung genommen worden, sollten Sie den Fall so schnell wie möglich Ihrer Haftpflichtversicherung melden; die kümmert sich i.d.R. auch um Schadensabwehr bzw. Schadensabwicklung. Da dürfte Ihr Aufwand höchstens das Ausfüllen einer Schadensmeldung und ggf. Rücksprache dazu sein.

Sind Sie nicht in Regreß genommen worden, bleibt die Frage, wer Sie denn mit was beauftragt hat. Wenn Sie z.B. dem Bauherren Berichte o.ä. übergeben sollen, ist dies keine Regelleistung nach Lph. 8 bzw. Örtliche Bauüberwachung. Diesen Aufwand können Sie dann (wenn Sie das möchten, manche betrachten dies auch als Service bei einem guten Auftraggeber) separat nach Aufwand abrechnen (wobei Sie nicht an die HOAI-Stundensätze gebunden sind, die aber gefühlsmäßig aus Sicht des AGs vielleicht trotzdem anzuraten sind). Werden Sie dagegen als Zeuge geladen, gibt es Zeugenentschädigungen nach einschlägigen Richtlinien.

In keinem Fall jedoch erhöht ein solcher Schadensfall die anrechenbaren Kosten - oder wird die Baumaßnahme in der Abrechnung der Baufirma dadurch für den Bauherren teurer?

Wenn noch Fragen offen sind, bitte noch einmal hier posten!

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

21.11.2006 at 11:45 Uhr
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