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Venja
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 22.11.2006
IP: Logged
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Entwässerungsplanung
Hallo,
wir haben einen Architektenvertrag über die LP 1 bis 4 mit einem Pauschalhonorar.
Zusätzlich zum Bauantrag musste ein Entwässerungsplan erstellt werden.
Ist das eine besondere Leistung, die extra abgerechnet werden darf?
Oder handelt es sich um eine Grundleistung die in der Genehmigungsplanung enthalten ist?
Viele Grüße
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22.11.2006 at 23:07 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Entwässerungsplanung
Gutan Tag Venja,
das Entwässerungsgesuch ist das Ergebnis einer Planung der Lph. 1-4 nach Teil IX HOAI - Technische Ausrüstung, hier: Abwasseranlagen innerhalb von Gebäuden.
Wenn der Architekt all diese Leistungen (einschl. fachtechnischer Berechnungen und einem vollsätndigen Entwurf incl. Schnitte bis zur Einleitstelle in den öffentlichen Kanal) erbracht hat (nicht jeder Architekt kann das, oft braucht der Bauherr einen Haustechnikplaner dazu), dann steht ihm auch das Honorar nach Teil IX zu.
Wenn Teile fehlen (HOAI Teil IX lesen, Kommentar dazu lesen, oben lesen), sprechen Sie mit ihm über Abminderungen.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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23.11.2006 at 10:26 Uhr |
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