Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Komplette Stunde berechnet
Beitrag von Nachricht
betacarve
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.04.2007
IP: Logged
icon Komplette Stunde berechnet

Hallo,

ich ärgere mich gerade über meinen Architekten und habe ein paar Fragen

Der Bauantrag wurde vom Architekten erstellt, eingereicht und in den Grundzügen genehmigt. Dieser Punkt wurde auch bereits komplett bezahlt!

Einige Punkte waren bzw. sind noch zu klären u. a. durch zwei Besuche auf dem Bauamt.

Der Architekt berechnet mir in seinem „Honorangebot Nachtrag zum Bauantrag“ für zwei Termine im Bauamt eine Stunde. Meiner Meinung nach, haben beide Termine zusammen nicht mal eine halbe Stunde gedauert, da der Architekt nach der Erörterung meines Problems mit dem Sachbearbeiter, noch wegen anderer Klienten länger geblieben ist, während ich das Bauamt verlassen habe.
Die Nebenkosten dafür (Fahrkosten) sollten doch direkt in den Büronebenkosten mit abgedeckt sein – oder!? Und selbst wenn nicht, so kann er doch als Fahrkosten nicht eine halbe Stunde a’ 45 EUR ansetzen – oder!? Der Architekt kommt aus demselben Ort wie ich und ist bei beiden Terminen – wie bereits erwähnt – auch noch wegen anderen Klienten auf dem Bauamt gewesen.

Für die Erstellung eines Schriftstückes ans Bauamt, welches aus nicht mal 10 Sätzen bestand, berechnet mir der Architekt in seinem Honorarangebot ebenfalls eine komplette Stunde. Das erstellen des Schriftstückes dürfte nicht mal 15min gedauert haben.

Es handelt sich bis jetzt nur um ein Honorarangebot, nicht um eine Rechnung. Aber wie ich den Architekten mittlerweile kenne, wird die Abrechnung exakt dem Angebot entsprechen.

Daher meiner Frage: Sind die aufgeführten Zeiten berechtigt!?

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!

09.04.2007 at 09:27 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Komplette Stunde berechnet

Hallo,

ich hätte vorab einige Gegenfragen.

1) Was genau wurde beauftragt, d.h. welche Leistungsphasen werden insgesamt zur Abrechnung kommen? Gibt es evtl. eine spezielle Honorarvereinbarung (z.B. bzgl. Nebenkosten)?

2) Haben Sie, nachdem Sie den Bauantrag unterschrieben haben und eine (Teil?-)Baugenehmigung erteilt wurde, Änderungswünsche gehabt oder dienten die Bauamtstermine noch zur Klärung des ursprünglichen Bauantrags bzw. Bauumfangs?

3) Liegt das Bauamt weiter als 15 km vom Geschäftssitz des Architekten entfernt?

4) Welchen Umfang haben die von Ihrem Architekten angebotenen zusätzlichen Leistungen? Handelt es sich wirklich nur um die angesprochenen 2,5 Stunden?

Mit freundlichen Ostergrüßen
bento

09.04.2007 at 19:00 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
betacarve
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.04.2007
IP: Logged
icon Re: Komplette Stunde berechnet

Hallo bento,

zur Beantwortung Ihrer Fragen:

1) Es gibt keine schriftliche Vereinbarung. Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Im aktuellen Fall, sollen ein Nachtrag zum bereits eingereichten und genehmigten Bauantrag erstellt werden. Dazu gehört das ändern der bereits erstellten Bauzeichnungen.

2) Die Baugenehmigung wurde wie erwartet erteilt. Durch die aktuellen Wärmedämmvorschriften und das alter des Objektes, ist eine "höherlegung" des Daches im gegensatz zum Nachbarn notwenig (ca. 10-15cm). Diesen Umstand will ich mir vom Bauamt absichern lassen, dass es nicht zu Streitigkeiten kommen kann. ferner sollen die Bauzeichungen dahingehend abgeändert werden, dass in einem Giebel noch zwei Fenster eingezeichnet werden.

3) Die Entfernung vom Wohnsitz des Architekten zum Bauamt beträgt 7km.

4) Der Architekt veranschlagt in seinem Honoarangebot 2 Stunden besprechnungen vor Ort und im Büro, 3 Stunden für die Änderung der Zeichnungen, 1 Stunde für Besuche im Bauamt, je eine Stunde für die Erstellung von Schriftstücken. Leider habe ich das Angebot gerade nicht vorliegen.

Gruß
betacarve

10.04.2007 at 06:22 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Komplette Stunde berechnet

Hallo betacarve,

Schade, daß Sie sich über Ihren Architekten ärgern. Was mich interessieren würde: sind Sie denn mit dem Ergebnis der Arbeit des Architekten zufrieden?

Wenn Sie erlauben, möchte ich mich noch zu den veranschlagten Stunden äußern. Die Abrechnung des Kollegen erscheint mir plausibel, denn:

- ein erfolgreicher Termin auf einem Bauamt will vorbereitet sein; eine gute Vorbereitung ermöglicht ja erst einen raschen, reibungslosen Termin. Dauert meist länger als der Termin selber.

- ein Brief ans Bauamt wird nicht besser, wenn er länger wird. Je kürzer, desto klarer ist er, desto einfacher wird er vom Bauamt verstanden und desto schneller und problemloser wird Ihrem Anliegen stattgegeben. Auch hier gilt: die Vorbereitung und Recherche macht die Qualität aus, nicht die Schreibarbeit.

- Was die Fahrtkosten angeht, sollten Sie einfach den Architekten bitten, hier selbst für Klarheit zu sorgen.

Insgesamt würde ich Ihnen raten, in Zukunft vor dem Tätigwerden des Architekten einfach eine klare schriftliche Beratungsvereinbarung zu treffen (in der dann auch solche Dinge wie Neben-/Fahrtkosten geregelt sind). Dann haben Sie auch nicht so eine unschöne Situation, daß es zwar ein Angebot gibt, das einerseits nicht offiziell angenommen wurde, andererseits schon Leistungen daraus erbracht wurden.

MfG,
R. Kürbitz

10.04.2007 at 19:35 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Komplette Stunde berechnet

Hallo betacarve,

ich bin etwas gefrustet, weil ich Ihnen gerade eine etwas längere Antwort einstellen wollte, aber meine Internetverbindung - warum auch immer - getrennt war und damit der komplette Beitrag weg war.

Nachfolgend also nur eine Kurzversion:

1) Nach Ihren Schilderungen hätte die "Erhöhung" des Dachstuhls bereits mit dem ersten Bauantrag vermittelt werden müssen und wäre mit Erteilung der Baugenehmigung "abgesichert" gewesen. Daraus dürften also keine Mehrkosten resultieren.
Sie wollten jedoch offensichtlich zwei neue Fenster in einen Giebel haben. Dies würde grundsätzlich als Besondere Leistung zählen, jedoch gibt es den § 5 Abs. 4 Satz 1 HOAI, der besagt, dass ein Honorar nur berechnet werden darf, wenn die Leistungen im Verhältnis zu den Grundleistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand verursachen. Dies scheint mir hier nicht der Fall zu sein, sodass auch hierfür eine Honorarvergütungsverpflichtung entfallen würde.
Bzgl. der Fahrtkosten ist in der HOAI in § 7 Abs.2 Nr.4 nur eine Nebenkostenabrechnung für den Fall vorgesehen, dass Fahrten von mehr als 15 km Entfernung vom Geschäftssitz den AN getätigt werden. Dies ist nach Ihrer Aussage nicht der Fall. Wenn, dann würden hier auch nur die reinen Fahrtkosten (Fahrzeugkosten) ansetzbar sein.

2) Sie haben aber nicht gefragt "Ob überhaupt?" sondern "Ob die Zeiten berechtigt sind?"
Wenn Ihre Schilderungen zutreffen, dann sind die Zeiten - zumindest teilweise - überhöht.
Sollten Sie Fahrtkosten akzeptieren, dann müsste Ihr Architekt diese anteilig zu den übrigen Geschäftsbesorgungen aufteilen.
Sie selbst sind der beste Zeuge dafür, dass die Zeiten beim Bauamt überhöht sind. Allerdings sollten Sie mit Ihrem Architekten abklären, ob mit diesem Ansatz nicht evtl. andere Zeiten abgedeckt sind.

3) Der Grund für Ihre Anfrage hier im Forum war offensichtlich "Verärgerung" und dies wohl deshalb, weil Sie sich vom Zeitansatz her "über´s Ohr gehauen" fühlten. Ob dies wirklich so ist, kann an dieser Stelle nicht gesagt werden, da nur Ihre (subjektive?) Meinung bekannt ist.
Sprechen Sie mit Ihrem Architekten und verlangen Sie Erklärungen und Nachweise. Vielleicht ist Ihr Problem schneller aus der Welt als Sie denken und Sie haben sich umsonst "geärgert".
Letztendlich geht es um 7 oder 8 Stunden, die sich vermutlich noch nach unten reduzieren lassen werden.

Wenn Sie eine Honorierung nicht komplett ablehnen und die Mehrleistung zumindest z.T. als Aufwand anerkennen, würde das dem Verlauf der noch folgenden Leistungsphasen sicher dienlich sein.

Ich wünsche Ihnen eine glückliche Hand bei Ihrer Entscheidung.

bento

10.04.2007 at 19:59 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Komplette Stunde berechnet
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no