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HOAI.de - Forum : Haftung im Kostenbereich : aufgedrängte Leistung
Beitrag von Nachricht
luckylok
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 22.05.2007
IP: Logged
icon aufgedrängte Leistung

Haftet Bauleiter für die von Handwerkern aufgedrängten unbeauftragten Leistungen ?
Inwieweit ?

22.05.2007 at 17:37 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: aufgedrängte Leistung

Hallo,

es wäre einfacher, wenn Sie den Fall etwas näher beschreiben würden.

Mir fällt spontan nämlich nichts Vergleichbares ein.
Das Günstigste, was Handwerkern bei "aufgedrängten", nicht beauftragten Leistungen passieren kann ist, dass diese nicht bezahlt wird. Das Ungünstigste wäre, dass die Leistung ebenfalls nicht bezahlt wird und sie das Ganze obendrein noch rückbauen müssen bzw. die Kosten für den Rückbau tragen müssen.

Und jetzt sagen Sie mir einen Grund, warum Handwerker Ihnen Leistungen "aufdrängen" sollten, die Sie nicht beauftragt haben!
So dumm kann kein Handwerker sein!

Ein Doppelposting trägt übrigens auch nicht zur schnelleren Aufklärung bei.

Gruß
bento

22.05.2007 at 18:49 Uhr
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luckylok
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 22.05.2007
IP: Logged
icon Re: aufgedrängte Leistung

Schön und gut, einfach nicht zahlen.
Der Handwerker kann den Bauherrn oder den Bauleiter verklagen, Aussage gegen Aussage, da weiß man nicht was raus kommt !
Außerdem kann der Handwerker wegen unge
rechtfertigte Bereicherung den Bauherrn beanspruchen.

Warum aufdrängen ?
Die Gründe sind vielseitig:
Es könnte aus Missverständnissen oder aus
eigenen Organisationsfehlern, aus Auftragsmangel, aus "Sich-Dumm-Stellen" sein. Mit der Einstellung/ dem Motto: " Irgendeiner wird zahlen müssen, wenn nicht der Bauherr, eben der Bauleiter "

23.05.2007 at 14:04 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: aufgedrängte Leistung

Zum einen ist jeder Handwerker verpflichtet, nach dem Stand der Technik zu bauen. Nimmt er das im Sinne seiner abzuliefernden Qualität ernst -und diesen Anspruch haben Sie als Bauherr doch wohl auch- kann es schon vorkommen, das Leistungen nicht ausgeschrieben und nicht beauftragt sind, die aber zur mangelfreien Erstellung des Werkes erforderlich sind. In diesem Falle besteht auch ein Vergütungsanspruch des Leistenden.

23.05.2007 at 14:34 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon Re: aufgedrängte Leistung

Bevor hier kreuz und quer geschossen wird: das ist ein ggf. kompliziertes rechtliches Problem, zu dem es im Forum mangels nicht zulässiger Rechtsberatung keine Antwort geben wird. Es fehlen ja auch sämtliche Angaben zur vertraglichen Basis, welche Vertragsverhältnisse existieren? Gilt die VOB/B? Welche Vollmachten hat der Bauleiter? Wie sah das Aufdrängen konkret aus? Wann wurde die Handlung dem Bauherrn bekannt und wie hat er reagiert? etc. etc.
Mein Rat: wenn es wirklich ein Problem ist: ab zum Anwalt. Wenn es mehr ein Ärgernis ist: Faust in der Tasche machen, zahlen und miteinander sprechen, damit es nicht mehr vorkommt. Zuständigkeiten eindeutig schriftlich regeln.
Gruß aus Köln, Manfred Abt


[Edited by AQUA-Bautechnik on 25.05.2007 at 06:13 Uhr]

____________________________
--
Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur

25.05.2007 at 06:12 Uhr
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