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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Versorgungsträger
Beitrag von Nachricht
KaGroBO
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 27.06.2007
IP: Logged
icon Versorgungsträger

Hallo !

Zur Planung von Ingenieurbauwerken nach § 55 sind auch Informationen in Form von Plänen oder sonstigen Auskünften über vorhandene Versorgungsträger erforderlich.
Meine Frage: Ist dies eine Aufgabe der Phase Grundlagenermittlung oder der Vorplanung?
Vielen Dank und Gruß
Kai Grothe

27.06.2007 at 12:05 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Versorgungsträger

Guten Tag Kai Grothe,

nein, das sind sie nicht. Es ist eine Grundleistung in § 97 b HOAI Entwurfsvermessung in der Lph. 3 namens "Graphisches Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen".

Vermessungsbüros liefern bei vielen Projekten nur eine oberirdische Bestandsaufnahme ab. In diesem Fall dafür sorgen, dass alle Informationen über und Hinweise auf Leitungen mit erfasst werden (Armaturenkappen, Schachtdeckel, Hinweisschilder auf ebensolche auch wenn nichts sichtbar ist, weil z.B. überasphaltiert wurde, Schaltschränke einschl. Beschriftungen etc. )!

Ich biete die Spartendigitalisierung gerne auf Zeithonorarbasis an, da nicht von vornherein klar ist, in welcher Qualität diese vorliegen und abgezeichnet werden können oder nachkonstruiert werden müssen.

Beim Einholen von Leitungsinformationen von Telekommunikationseinrichtungen ist es zudem äußerst hilfreich, wenn das Tiefbauamt weiß, welche Unternehmen in den betreffenden Straßen etwas verlegt haben; dann braucht man nur diese anfragen (in einer Stadt wie München gibt es über 50 veschiedene TK-Anbieter, die in Straßen Leitungen verlegt haben. Wenn man die alle anschreiben müsste, wäre das ein erheblicher Aufwand!).

Trotzdem ist auch ein örtliches Begehen immer sinnvoll, um anhand der Spartenbestandspläne der Spartenträger und des Vermessungsplanes zu überprüfen, welche EInrichtung zu welchem System gehört. Manchmal sind auch Einrichtungen nicht mehr da oder nicht in Plänen verzeichnet, da gibt dann nicht jeder Vermessungsplan die vollständigen Informationen wieder.

Das Eintragen der Sparteninformationen in Bestandspläne hat noch einen weiteren Vorteil für den Planer: man kennt sich viel besser aus und beachtet leichter die räumlichen Zusammenhänge.

Übrigens trage ich die Spartenleitungen gerne farbig ein (und plotte auch farbig), damit die Art der Leitung sofort ersichtlich ist. Typische Farben: Schmutzwasserkanal dunkelbraun, Regenentwässerung dunkelblau, Wasserversorgung hellblau, Gas grün (gelb wäre evtl. passender, ist aber im Plot nicht gut sichtbar), Niederspannung (0,4 kV) orange, Mittelspannung (5-20 kV) rot, Telekommunikation magenta (T-Com-Farbe). Leitungen mit nennenswertem Durchmesser (ab DN 50-100) und unterirdische Bauwerke stelle ich übrigens in wahren Aussenabmessungen dar (Hydranten werden auch schon mal mit einer Kreisfläche hinterlegt, damit sei besser auffallen). Ein Kanal DN 1000 ist in wahrer Größe (Aussendurchmesser ca. 1,20 m) eben etwas anderes als eine dünne Linie in seiner Achse.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

27.06.2007 at 13:00 Uhr
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