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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarabrechnung
Kann ich nach HOAI abrechnen ?
Honorarabrechnung
Beitrag von Nachricht
Andre
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 27.06.2007
IP: Logged
icon Honorarabrechnung

Beim Altbaumodernisierung habe ich selbst die Bausubstanz freigelegt, um die dazu notwendigen Maßnahmen zu Planen. Es war der Wunsch der Besteller; alles von einer Hand zu führen, da preisgünstig - zum Stundennachweis. Danach bestreiten die Besteller jegliche Ingenieurleistungen und behaupten, ich habe nur Abräumungsarbeiten geleistet. Kann ich nach HOAI dennoch abrechnen, oder soll/muss ich die Leistungen trennen, auch nach Handwerk ?

[Edited by Andre on 27.06.2007 at 20:51 Uhr]

27.06.2007 at 20:42 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung

Was sind sie? Planer? Bauunternehmer? Wenn Sie hier gleichzeitig Planungs- und Bauleistungen erbracht haben, wird es für Sie schwierig sein, einen Honoraranspruch nach HOAI durchzusetzen.

VII ZR 290/95 vom 22.05.1997:

"Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind aufgrund der für ihren Geltungsbereich maßgeblichen Ermächtigungsgrundlage des Art. 10 §§ 1, 2 MRVG auf natürliche und juristische Personen unter der Voraussetzung anwendbar, dass sie Architekten- und Ingenieuraufgaben erbringen, die in der HOAI beschrieben sind. Sie sind nicht anwendbar auf Anbieter, die neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringen."

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

28.06.2007 at 12:08 Uhr
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Andre
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 27.06.2007
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung

Planer.

28.06.2007 at 18:50 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung

Hallo Andre,

um wieviel Stunden "Bausubstanzfreilegung" geht es denn? Wenn Ihr Auftraggeber von "Abräumung" spricht, scheint es nicht nur eine örtlich begrenzte Untersuchung gewesen zu sein!
Und welche Planungsleistungen haben Sie bisher erbracht?

quote:
Es war der Wunsch der Besteller; alles von einer Hand zu führen, da preisgünstig - zum Stundennachweis.

Wenn man sich vorstellt, dass eine Ingenieurstunde üblicherweise teurer ist als eine Handwerkerstunde (und dann auch noch für "Abbrucharbeiten", dann frage ich mich natürlich, wie bei Ihrer Verfahrensweise eine Ersparnis angedacht war.

Sollte sich Ihre "Handwerksleistung" jedoch lediglich im Bereich - sagen wir mal - einer Stunde bewegt haben, so wäre die Arbeit sicherlich eher als Untersuchung zu bezeichnen und erstens die wirtschaftlichere Lösung für Ihren AG gewesen sowie zweitens evtl. als Besondere Leistung (falls vereinbart) abrechenbar.

Ich würde wegen eines relativ geringen Zeitaufwandes keinen Streit provozieren.

Falls der Zeitaufwand für die "Bauteilfreilegung" größer gewesen ist, so werden Sie wohl tatsächlich Bauleistungen ausgeführt haben und damit insgesamt - wie bereits vom Kollegen Wolz ausgeführt - abrechnungsmäßig nicht der HOAI unterliegen.
In diesem Fall greift das Preisrecht nicht und Sie können (müssen) eine Vergütung aller Leistungen (Handwerk und Planung) vertraglich vereinbaren. Da Sie offensichtlich bereits Leistungen ausgeführt haben und ich anhand Ihrer Schilderung unterstelle, dass keine Vereinbarung geschlossen wurde, dürften Sie eine relativ schlechte Rechtsposition haben.

Ich kann nur immer wieder anraten, vor Beginn der Leistungen die Auftragsinhalte schriftlich zu fixieren. Dies ist fair für beide Seiten und beseitigt eventuelle Missverständnisse im Vorfeld.

Viele Grüße
bento

28.06.2007 at 21:02 Uhr
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Andre
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 27.06.2007
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung

Na ja, gut. Eigentlich wusste ich es schon. Sollte es heißen, mir ist es nur so was passiert ? Soll ich dem AG meine Leistungen verschenken ? Oder, weist jemand aus Erfahrung wie komme ich zu meinem Geld.

Gruß

13.07.2007 at 22:39 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung

Hallo Andre,

quote:
Na ja, gut. Eigentlich wusste ich es schon.
Was wussten Sie schon?

quote:
Soll ich dem AG meine Leistungen verschenken ?
Welche Leistungen??

Es ist unheimlich schwer, Ihnen einen Rat zu geben, wenn Sie den Sachverhalt nicht näher beschreiben bzw. die gestellten Fragen nicht beantworten.
Abgesehen davon scheinen Sie wohl eher eine Rechtsauskunft zu benötigen und die werden Sie hier nicht finden.

Ich denke, es ist besser, wenn Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

Gruß
bento
15.07.2007 at 16:13 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarabrechnung
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