An
dieser Stelle möchten
wir Ihnen Beiträge
zu ausgewählten rechtlichen
Themen im Zusammenhang
mit dem Architekten- und
Ingenieurhononrar vorstellen.
Die Seiten werden ständig
erweitert und aktualisiert.
Entscheidung 7 von 106
BGH , Urteil vom 2005-07-20 , Az.: VII ZR 430/02
§ 48 EStG
Planungs- und Bauaufsichtsleistungen von Architekten und Ingenieuren gehören
nicht zu den Bauleistungen im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG.