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Urteile |
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An
dieser Stelle möchten
wir Ihnen Beiträge
zu ausgewählten rechtlichen
Themen im Zusammenhang
mit dem Architekten- und
Ingenieurhononrar vorstellen.
Die Seiten werden ständig
erweitert und aktualisiert. |
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| Entscheidung 2 von 106 |
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| BGH , Urteil vom 2007-07-26 , Az.: VII ZR 5/06 |
| § 242 BGB, § 635 BGB a.F. |
| 1. Einem gesamtschuldnerisch mit einem Unternehmer wegen Bauaufsichtsfehlern haftenden Architekten ist in der Regel der Einwand versagt, der Auftraggeber hätte sich durch rechtzeitigen Zugriff bei dem Unternehmer befriedigen können und müssen. Der Schadensersatzanspruch kann nicht allein deshalb verneint werden, weil der Auftraggeber entgegen der Empfehlung des Architekten Werklohn wegen Mängeln der Bauausführung nicht einbehalten hat.
2. Die Versagung der Zustimmung zur Parteierweiterung durch einen in der Berufungsinstanz erstmals mit einer Widerklage überzogenen Architekten ist nicht missbräuchlich, wenn die Widerklage wegen Bauaufsichtsfehlern einer in Gesellschaft bürgerlichen Rechts tätigen Architektengemeinschaft zunächst nur gegen einen Gesellschafter erhoben wird und sodann nach mehreren Jahren der Prozessführung zu einem geringen Teil auch gegen den anderen, bisher am Prozess nicht beteiligten Gesellschafter, nachdem dieser als Zeuge geladen worden ist.
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