Abrechnung nach HAOI?? als techn. Zeichner [ https://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1188 ]


heizkessel
11.11.2009 at 10:58 Uhr
Abrechnung nach HAOI?? als techn. Zeichner

Ganz einfache Frage:
Wer darf nach HOAI abrechnen. Wir haben ein Bauvorhaben durchgeführt. Damals sagte uns unser "Architekt" er dürfte sich nicht als Architekt bezeichnen, da er zwar die Ausbildung eines solchen hätte, aber nicht Mitglied in der Architektenkammer sei um sich die Beiträge der Architektenkammer zu sparen. Wir haben jetzt definitiv erfahren das er technicher Zeichner ist. Darf er dann nach HOAI abrechnen. Das Bauvorhaben ist abgeschlossen und wir haben jetzt die Schlussrechnung vorliegen, daher kommt diese Frage auf.
Wäre nett wenn uns jemand eine Aussage geben könnte.




fdoell
11.11.2009 at 19:37 Uhr
Re: Abrechnung nach HAOI?? als techn. Zeichner

Er muß sogar. Siehe § 1 HOAI: "Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden."

Es muss jeder, der Leistungen der Architekten und Ingenieure im Inland erbringt, welche in der HOAI geregelt sind, danach auch abrechnen, egal welche Berufsausbildung er hat. Denn die Verordnung regelt eben nicht die Honorare der Architekten und Ingenieure, sondern die Honorare der Leistungen, die i.d.R. von diesen erbracht werden.

Frage: wie hat denn Ihr Technischer Zeichner den Bauantrag als zugelassener Entwurfsverfasser unterschrieben? Hat er in Ihrem Bundesland eine Bauvorlageberechtigung (auch Planvorlageberechtigung genannt)? Oder hat er einen "Bekannten" gebeten?

Übrigens: wenn Sie ansonsten zufrieden waren mit der Leistnung Ihres Planers, warum sollte er dann nicht - unabhängig von denn Vorschriften der HOAI - das Honorar bekommen, das Sie auch einem Architekten gezahlt hätten?

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de