Moses
31.08.2011 at 16:38 Uhr |
![]() Viele Bauherren wollen einen Pauschalvertrag. Manche denken, das bedeutet für Sie einen Festpreis und sind erstaunt, wenn man Ihnen klar zu machen versucht, dass "pauschal" nur heißt, dass für definierte Leistungen ein vorher vereinbarter Pauschalpreis verlangt wird. Das heißt selbstverständlich aber auch, dass der Preis sich erhöht, wenn Leistungen hinzukommen, z. B. wenn ein späteres Gründungsgutachten eine aufwändigere Berechnung erfordert. |
fdoell
01.09.2011 at 10:46 Uhr |
![]() Schauen Sie doch mal in § 7 ABs. 5 HOAI http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#7. Auf eine solche Anpassung haben Sie m.E. auch dann Anspruch, wenn Sie für eine fest definierte Leistung ein fest definiertes Honorar vereinbart hatten. |
Moses
01.09.2011 at 11:25 Uhr |
![]() Sehr geehrter Herr Döll, |
fdoell
01.09.2011 at 23:19 Uhr |
![]() quote: quote: Tja, nachdem die meisten Frager in diesem Forum froh sind über einen Tipp (oder Tip), ist es für mich schon ein wenig irritierend, was Sie da nun schreiben. Was wollten Sie denn dann? ____________________________ Herzliche Grüße Friedhelm Doell Beratender Ingenieur HOAI-Sachverständiger www.doellconsult.de |
Moses
02.09.2011 at 08:52 Uhr |
![]() Tipp = neue deutsche Schreibweise |