Wiederholte Leistungen bei Pauschalvertrag [ https://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1622 ]


Moses
31.08.2011 at 16:38 Uhr
Wiederholte Leistungen bei Pauschalvertrag

Viele Bauherren wollen einen Pauschalvertrag. Manche denken, das bedeutet für Sie einen Festpreis und sind erstaunt, wenn man Ihnen klar zu machen versucht, dass "pauschal" nur heißt, dass für definierte Leistungen ein vorher vereinbarter Pauschalpreis verlangt wird. Das heißt selbstverständlich aber auch, dass der Preis sich erhöht, wenn Leistungen hinzukommen, z. B. wenn ein späteres Gründungsgutachten eine aufwändigere Berechnung erfordert.
Was aber ist, wenn sich aus unterschiedlichen Gründen (Bauherr entscheidet sich um; Architekt plant aus irgendwelchen Gründen um und dann wieder zurück; eine technische Lösung wird aus nicht vom Tragwerksplaner zu vertretenden Gründen durch eine andere ersetzt) der Leistungsumfang erheblich erhöht? Also z.B. mehrere Bauteile mehrfach statisch berechnet, Schal- und Bewehrungspläne mehrfach geändert, sogar nachdem sie geprüft waren.
Wie könnte man solche wiederholten Leistungen bei einem Pauschalvertrag nachträglich geltend machen? Man hat ja nur einen Vertrag mit dem Bauherrn und nicht mit anderen Beteiligten.
Für einen Tip wäre ich dankbar. Moses




fdoell
01.09.2011 at 10:46 Uhr
Re: Wiederholte Leistungen bei Pauschalvertrag

Schauen Sie doch mal in § 7 ABs. 5 HOAI http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#7. Auf eine solche Anpassung haben Sie m.E. auch dann Anspruch, wenn Sie für eine fest definierte Leistung ein fest definiertes Honorar vereinbart hatten.

Sie müssen dazu allerdings (ggf. vor Gericht) beweisen, dass
- die Pauschale nur für definierte Leistungen vereinbart wurde
- die Änderungen durch den Auftraggeber veranlasst wurden (wobei aus Ihrer Sicht der AG all das zu vertreten hat, was nicht von Ihnen selbst zu vertreten ist)

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de




Moses
01.09.2011 at 11:25 Uhr
Re: Wiederholte Leistungen bei Pauschalvertrag

Sehr geehrter Herr Döll,
vielen Dank für den Tipp (an einem Tip war ich nicht wirklich interessiert!).
Vor allem die Aussage, dass zunächst alle Änderungen auf den AG gehen (außer bei eigenem Verursachen), hilft mir sicher weiter.
Gruß, Moses




fdoell
01.09.2011 at 23:19 Uhr
Re: Wiederholte Leistungen bei Pauschalvertrag

quote:
Moses wrote:
Wie könnte man solche wiederholten Leistungen bei einem Pauschalvertrag nachträglich geltend machen?

quote:
Moses wrote:
an einem Tip war ich nicht wirklich interessiert!

Tja, nachdem die meisten Frager in diesem Forum froh sind über einen Tipp (oder Tip), ist es für mich schon ein wenig irritierend, was Sie da nun schreiben. Was wollten Sie denn dann?

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de



Moses
02.09.2011 at 08:52 Uhr
Re: Wiederholte Leistungen bei Pauschalvertrag

Tipp = neue deutsche Schreibweise
Tip = alte deutsche Schreibweise
aber auch
tip = Trinkgeld (englisch)

Ich wollte weder einen "alten" Ratschlag noch ein Trinkgeld. Einen "neuen" Rat habe ich bekommen, danke Ihnen nochmal und bitte um Entschuldigung für die Verwirrung.

Moses