fdoell
21.09.2011 at 20:19 Uhr
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Re: Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung
Tja, interessant wäre ja zu wissen, woher denn die Information stammt, dass diese Leistungen an verschiedene Personen vergeben werden müssten...
Fakt ist, dass dies weder vertrags- noch honorarrechtlich notwendig ist. Mir ist auch kein öffentlicher oder privater Autraggeber bekannt, der dies in allgemeinen Vertragsbedingungen so festlegen würde. Natürlich kann es projektbezogen vorkommen, dass ein Bauherr dies für sinnvoll hält und fordert. Zwingend für alle Projekte ist das jedoch nicht.
Werden die Leistungen getrennt vergeben, hat die BOL eine Aufsicht über die ÖBÜ. Dies entfällt also bei Vergabe an einen Auftragnehmer (1 Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der damit befassten Personen)
Zur Historie: die Leistungen der Leistungsbilder "Bauoberleitung" und "Örtliche Bauüberwachung", zusammen addiert, ergeben die Leistungen der Lph. 8 aus z.B. der Gebäudeplanung. Als man die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen erstmals in die HOAI einführte, fragte der Verordnungsgaber damals staatliche Bauämter, wie sie denn diese Leistungen abwickelten. Sie antworteten, dass sie oftmals einen Teil (BOL) selbst erbringen und einen Teil (ÖBÜ) vergeben würden. Daher also die Trennung der beiden "Teilleistungen" - ein Zugeständnis an die damalige Vergabepraxis bestimmter öffentlicher Auftraggeber.
Gleichzeitig teilten die Bauämter aber auch mit, dass nach ihrer Ansicht der Aufwand für die extern vergebene ÖBÜ nicht mit zunehmender Projektgröße relativ geringer würde, sondern linear bliebe. Daher unterlag in früheren HOAI-Fassungen, als die ÖBÜ noch verbindlich in der HOAI geregelt war, das Honorar für die ÖBÜ nicht der Tabellendegression, sondern wurde als fester Prozentsatz der anrechenbaren Kosten berechnet. Zum Ausgleich ist das Tabellenhonorar bei gleicher Hz und gleichen aK für IB und VA im Vergleich mit z.B. Gebäuden deutlich geringer, da u.a. die ÖBÜ hierin nicht enthalten ist.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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