heiko.gruenewald@web.de
18.11.2011 at 11:18 Uhr |
![]() Hallo, wer kann mir helfen? Bei einem HOAI Vertrag ist dem Ingenieurbüro auch die LP 8 übertragen worden. In diesem Zusammenhang weigert sich jetzt das Ingenieurbüro ein Baubesprechungsprotokoll zu führen, da dies( laut deren Aussage) nicht Bestandteil der LP 8 ist. In den Leistungsformulierungen der HOAI der LP 8 steht auch nichts explizit zu Baubesprechungsprotokollen. Muss nun das Ingenieurbüro das Baubesprechungsprotokoll führen und wenn ja, wo steht das geschrieben? |
bento
18.11.2011 at 15:29 Uhr |
![]() Hallo, |
CT1956
20.11.2011 at 11:58 Uhr |
![]() Ich als Planer und Überwacher schreibe (fast in allen Fällen) immer alle Protokolle - Überwachungsberichte über Bauzustände und Mängel und Besprechungsprotokolle zu regelmäßigen und zu Besprechungen außer der Reihe. Das ist zwar lästig, aber damit hat man auch alle Steuerungsinstrumente in der Hand und man dokumentiert seine Tätigkeit laufend. |
fhempel
20.11.2011 at 13:41 Uhr |
![]() Guten Tag, quote: Wenn das wirklich so ist, braucht man sich zunächst nicht zu wundern. Wie aber schon mehrfach an anderer Stelle geschrieben, ist die HOAI zwingend zu beachtendes Preisrecht. Wenn der Planer unterhalb der HOAI vergütet wird, liegt ein Verstoß gegen die HOAI vor. Es kann sein, dass er trotzdem Anspruch auf Vergütung nach HOAI hat (das ist eine rechtliche Frage, wenn der Auftraggeber die HOAI kennen muss, hat er in der Regel im Rechtsstreit schlechte Karten und muss den MIndestsatz nach HOAI zahlen. Ich empfehle, dass sich Auftraggeber und Auftragnehmer unter Berücksichtigung der rechtlichen Lage möglichst schnell und einvernehmlich einigen. Der Auftragnehmer muss aber unbedingt bedenken, dass er all das schuldet, was zur mangelfreien Leistung erforderlich ist (Werkvertrag!). Die HOAI regelt nur, welche Leistungen durch das Honorar vergütet sind und für welche zusätzlichen Leistungen eventuell zusätzliches Honorar gefordert werden kann. ____________________________ Viele Grüße Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure Ausschreibung und Abrechnung nach VOB http://www.hoai-aktuell.de http://www.architekt-hempel.de |
heiko.gruenewald@web.de
21.11.2011 at 13:44 Uhr |
![]() quote: Honorarzone und Honorarsäzte wurden peinlich genau beachtet, von einer finanziellen Knebelung sind wir weit entfernt. |
heiko.gruenewald@web.de
21.11.2011 at 13:47 Uhr |
![]() quote: Aber genau das ist ja das Problem, wie einigt man sich unter Berücksichtigung der rechtlichen Lage, wenn diese nicht eindeutig benennbar ist? Auch hier mein Hinweis: eine finanzielle Knebelung fand nicht statt, Honorarzone und Honorarsätze wurden lt. HOAI beachtet. |
fhempel
21.11.2011 at 14:47 Uhr |
![]() Guten Tag, |
AQUA-Bautechnik
21.11.2011 at 18:23 Uhr |
![]() In welchem Bereich der HOAI bewegen wir uns denn? Ggf. ja auch in einem Bereich in dem die LPh. 8 die Bauoberleitung darstellt und die örtliche Bauüberwachung davon getrennt ist. |
fhempel
21.11.2011 at 18:45 Uhr |
![]() Hallo Herr Abt, |
schmidtchen
25.07.2013 at 12:57 Uhr |
![]() Wenn sich das Ingenieurbüro weigert, dann würde ich es selbst übernehmen. |