heizkessel
13.01.2012 at 22:22 Uhr |
![]() Leider hätte ich noch eine Frage. Am Anfang unseres Vertragsbschlusses mit unserem, ich nenne ihn Planer (er ist kein Architekt- er ist techn. Zeichner, wußten wir zum damaligen Zeitpunkt aber noch nicht) keinen Haftpflichversicherungsschutz zeigen lassen. Aufgrund vieler bei der Abnahme seinerseits nicht entdeckten Mangel, überlegen wir zum RA zu gehen. Haben wir noch nach knapp 3 Jahren (Gewährleistung läuft ja noch- beauftragt ist er auch komplett mit Leistungsphase 9) noch das Recht uns von ihm eine Versicherungspolice zeigen zu lassen? |
fdoell
14.01.2012 at 13:29 Uhr |
![]() Die Versicherungspolice ist der Nachweis für die Eigenabsicherung des Planers in Form einer Planungshaftpflichtversicherung, um bei Haftungsschäden aus Planungsfehlern nicht den vollen Haftungsbetrag zahlen zu müssen, sondern nur den Selbstbehalt (Eigenanteil). |