morwen_eledhwen
28.06.2012 at 14:45 Uhr
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Änderung Leistungsverzeichnis nach Kostenanschlag
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben. Wir haben von unserem Architekten (Vertrag unter Bezug auf HOAI 2009) vor kurzem den Kostenanschlag für unseren Umbau+Anbau bekommen. Das Vorhaben wird uns zu teuer, da der Statiker auch noch Einwände gebracht hat, die darin noch nicht berücksichtigt sind, und wir sehen ein immer größeres Planungsrisiko von unvorhergesehenen Punkten / Kosten.
Wir überlegen nun, unser Vorhaben zu ändern, vieles aus den Leistungsverzeichnissen herausstreichen, die Sache zu vereinfachen, und dafür auch neue Ausschreibungen durch den Architekten vornehmen zu lassen.
Der Vertrag wurde geschlossen als die Kostenschätzung vorlag. Mit unseren Änderungen würden wir mit den Kosten voraussichtlich deutlich unterhalb dieser Schätzung landen.
Mir ist nun nicht so ganz klar, welches Honorar der Architekt in so einem Fall beanspruchen kann. Auch was seinen Mehraufwand betrifft, kann ich ihm ja nur glauben. Allerdings verzögert sich die ganze Sache so auch noch extrem...
Was wäre aus Ihrer Sicht ein fairer Weg für beide Parteien? Was sollten wir in den Verhandlungen unbedingt berücksichtigen?
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