fdoell
30.08.2012 at 09:23 Uhr
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Re: Bauüberwachung Besondere Leistung
Warum wollen Sie das denn "separat" anbieten? Wenn die Verkehrsführung Bauleistung ist, ist die Örtliche Bauüberwachung eben Örtliche Bauüberwachung.
Natürlich können Sie - da die ÖBÜ ja Besondere Leistung ist - das Honorar dafür zusammenstellen wie Sie möchten (d.h. das Honorar für ÖBÜ kann aus mehreren Kompnenten bestehen); wichtig ist, dass der AG dem zustimmt. Eine Begründung müssten Sie aber schon selbst wissen, wenn Sie diese Überwachung separat von sonstigen Bauüberwachungen sehen. Was unterscheidet denn diese Bauüberwachungen aus Ihrer Sicht?
Zu dem Thema siehe auch aktuell http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1858.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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