Bauüberwachung Besondere Leistung [ https://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1859 ]


Marc
29.08.2012 at 22:22 Uhr
Bauüberwachung Besondere Leistung

Guten Abend,

folgende Frage habe ich als Berufsanfänger:

Die provisorische Verkehrsführung einer Baustelle soll von mir überwacht werden.
Die dafür anfallende Leistung würde ich gerne separat von der örtlichen Bauüberwachung anbieten.
Ist diese Leistung als besondere Leistung a la HOAI §46, Anlage 2.8.8. einzustufen?

Wenn nein, wie kann ich das begründen?

Vielen Dank.

Marc




fdoell
30.08.2012 at 09:23 Uhr
Re: Bauüberwachung Besondere Leistung

Warum wollen Sie das denn "separat" anbieten? Wenn die Verkehrsführung Bauleistung ist, ist die Örtliche Bauüberwachung eben Örtliche Bauüberwachung.

Natürlich können Sie - da die ÖBÜ ja Besondere Leistung ist - das Honorar dafür zusammenstellen wie Sie möchten (d.h. das Honorar für ÖBÜ kann aus mehreren Kompnenten bestehen); wichtig ist, dass der AG dem zustimmt. Eine Begründung müssten Sie aber schon selbst wissen, wenn Sie diese Überwachung separat von sonstigen Bauüberwachungen sehen. Was unterscheidet denn diese Bauüberwachungen aus Ihrer Sicht?

Zu dem Thema siehe auch aktuell http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1858.

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de