svenson
30.07.2013 at 12:27 Uhr
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Honoraranspruch für Bauleitung wegen Bauzeitverlängerung
Hallo ich habe hier eine ähnlich gelagerte Frage.
Zum Auftrag:
Das Bauwerk sollte zwischen dem 01.03.2010 und 31.07.2010 zur übergabe an die Mieter fertiggestellt sein.
Durch gravierende Planungsmängel konnte allerdings erst am 04.01 2011 mit den Arbeiten angefangen werden. Die Arbeiten wurden teilweise zum 16.12.2011 abgeschlossen und die VOB Abnahme fand im Juni 2012 statt.
Der Bauherr hat gewünscht, dass die Bauüberwachung im Auftragszeitraum an vier Tagen der Woche auf der Baustelle ist.
Ergibt sich daraus das Zeitabhängige Honorar, da wir auch gerne die Bauzeitverlängerung entsprechend geltend machen möchten, oder wird der eingereichte und anerkannte Nachtrag Bauzeitverlängerung des Auftragnehmers in die Baukosten mit eingerechnet?
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