MoinMoin
06.04.2014 at 18:01 Uhr |
![]() Guuuten Abend ans Forum! |
bento
06.04.2014 at 21:44 Uhr |
![]() Hallo MoinMoin, quote: "Fortschreibung einer bestehenden Kostenberechnung"? Warum muss diese fortgeschrieben werden? Hat der Bauherr grundlegende Änderungen zu der ursprünglich vorgesehenen Planung gewünscht? Wenn dem so ist, dann muss die Kostenberechnung natürlich angepasst werden, mit der Folge, dass sich auch die Bemessung für das Honorar ändert. Allein die Einschaltung von zusätzlichen Fachplanern begründet allerdings noch keine Anpassung der Kostenberechnung. Bezüglich der Berücksichtigung des 25% -TGA-Anteils beim Architektenhonorar: Es gibt eine Kostenberechnung, in der auch die KG 400 näher beschrieben und verpreist ist. Dabei ist es egal, wieviele Fachplaner hier mitwirken. Die Summenzahl der KG 400 geht bis zu 25% der sonstigen Kosten voll in die a.K. ein, darüber zur Hälfte. Viele Grüße bento |
MoinMoin
07.04.2014 at 00:11 Uhr |
![]() Uups, die Antwort kam ja schnell :-) |
MoinMoin
03.07.2014 at 20:32 Uhr |
![]() Hallo und guten Abend ins Forum |
fdoell
05.07.2014 at 13:07 Uhr |
![]() Nach § 10 Abs. 1 müssen Sie sich mit dem AG darauf einigen, dass sich die anrechenbaren Kosten aufgrund einer Änderung des Umfangs der beauftragten Leistung ändern. Dann ist die Honorarberechnungsgrundlage durch schriftliche Vereinbarung anzupassen. Das kann sowohl die Fortschreibung einer Kostenberechnung als Honorarberechnungsgrundlage als auch einen geänderten Umbau- und Modernisierungszuschlag betreffen. Sie können auch solche Änderungen auf Stundenhonorarbasis abrechnen, da die Grundleistungen nach § 3 Abs. 2 nur solche Leistungen umfassen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind. Die Grundleistungen in der HOAI sind aber nicht für Sanierungen, sondern für Neubauten definiert worden. Da kann man sich evtl. streiten, was alles zu den im Allgemeinen erforderlichen Leistungen bei einer Sanierung gehört. Ich würde mal sagen, das gibt es so gar nicht als allgemeingültige Definition. |