Höhe Umbauzuschlag frei verhandelbar? [ https://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=22 ]


anonymus
15.02.2002 at 17:18 Uhr
Höhe Umbauzuschlag frei verhandelbar?

Ist einen Umbauzuschlag in Höhe von 10% zulässig? Darf dieser frei verhandelt werden und welche Richtlinien bzw. Orientierungshilfen gibt es hier zu beachten?

Für eine Antwort vielen Dank im voraus.




anonymus
15.02.2002 at 17:19 Uhr
Ist anteiliges Honorar zulässig

Kann mir jemand sagen ob es zulässig ist, das Honorar für eine Leistungsphase, z.B. Lph. 8 "Objektüberwachung bei Techn. Ausrüstung", unter Ing.-Büros aufzuteilen. D.h. der Hauptauftragnehmer erhält x% und der Nachunternehmer erhält y% des mit dem Bauherrn vereinbarten Mindest(!)honorars (100%=x%+y%). Welches Mindesthonorar steht dem Nachunternehmer (kleines Ing.-Büro) zu.




Miky
04.03.2002 at 20:02 Uhr
Re: Höhe Umbauzuschlag frei verhandelbar?

In § 24 Abs. 1 HOAI ist bestimmt, wann ein Umbauzuschlag zu vereinbaren ist. Ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad 20 % bis hin zu höchstens 33 %.

Dies bedeutet auch: bei einem unterdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad kann der Umbauzuschlag auch unter 20 % - z.B. bei 10 % - liegen. Dazu muß er aber vereinbart werden; ohne Vereinbarung kein Anspruch des Architekten.


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Miky




Miky
04.03.2002 at 20:07 Uhr
Re: Ist anteiliges Honorar zulässig

Das ist nicht nur zulässig, sondern die einzige Möglichkeit. Haupt- und Nachunternehmer treten gegenüber dem Bauherrn als EIN ARCHITEKT auf und erhalten EINMAL 100 % des vereinbarten Honorars.

Da jeder Architekt innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft nur einen Teil der vertraglich geschuldeten Leistung erbringt, erhält jeder auch nur einen Teil des Honorars. Für die Aufteilung untereinander gibt die HOAI übrigens keine BEstimmungen her. Hier gilt volle Vertragsfreiheit - wer besser verhandelt, bekommt auch mehr.

Das "Mindesthonorar" des Nachunternehmers kann nicht aus allgemeingültigen Bestimmungen hergeleitet werden. Haupt- und Nachunternehmer werden sich auf eine vernünftige Aufteilung entsprechend den anteiligen Leistungen einigen müssen. Ist dies nicht möglich, steht jedem Teil der Gang zu einem Sachverständigen - und notfalls zu einem Gericht - frei.



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Miky




Christian Wolz
04.07.2002 at 06:39 Uhr
Re: Höhe Umbauzuschlag frei verhandelbar?

quote:
Anonymus wrote:
Ist einen Umbauzuschlag in Höhe von 10% zulässig? Darf dieser frei verhandelt werden und welche Richtlinien bzw. Orientierungshilfen gibt es hier zu beachten?

Für eine Antwort vielen Dank im voraus.



1. Ein Umbauzuschlag kann erst ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (= Honorarzone III) vereinbart werden.

2. Ein Umbauzuschlag unter 20 % würde die HOAI unterschreiten und ist daher nicht zulässig.

3. Ein Umbauzuschlag über 20 % ist bei Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren.

4. Wurde bei Auftragserteilung kein über 20 % liegender Umbauzuschlag schriftlich vereinbart, so gilt trotzdem ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (= Honorarzone III) der 20 %ige Umbauzuschlag als vereinbart, auch ohne Schriftform!

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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN



Christian Wolz
04.07.2002 at 06:43 Uhr
Re: Re: Höhe Umbauzuschlag frei verhandelbar?

quote:
Miky wrote:
In § 24 Abs. 1 HOAI ist bestimmt, wann ein Umbauzuschlag zu vereinbaren ist. Ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad 20 % bis hin zu höchstens 33 %.

Dies bedeutet auch: bei einem unterdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad kann der Umbauzuschlag auch unter 20 % - z.B. bei 10 % - liegen. Dazu muß er aber vereinbart werden; ohne Vereinbarung kein Anspruch des Architekten.



FALSCH !!!

Der § 24 greift erst ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (=Honorarzone III). Darunter darf gar kein Umbauzuschlag berechnet oder vereinbart werden.

Siehe auch www.bayika.de/news/a-z/13022002_honoraranfragen.asp Nr. 2.2

[Edited by Christian Wolz on 04.07.2002 at 09:52 GMT]

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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN



Miky
12.07.2002 at 11:45 Uhr
Re: Höhe Umbauzuschlag frei verhandelbar?

Einen Umbauzuschlag von 10% kennt die HOAI nicht.

Bei durchschnittlicher Schwierigkeit - bei Gebäuden dürfte dies Honorarzone III bedeuten - ist ein Zuschlag von 20% bis 33% möglich. Wird nichts vereinbart, gilt 20%.

Bei "geringen" Schwierigkeiten - Honorarzonen I und II - gibt es KEINEN Zuschlag.


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Miky




Miky
12.07.2002 at 11:48 Uhr
Re: Ist anteiliges Honorar zulässig

Doe HOAI regelt die Vergütung zwischen Auftraggeber und ARchitekt. Wie eine Architektenarbeitsgemeinschaft (ArchARGE) das Honorar im Innenverhältnis aufteilt, wollte/durfte der Verordnungsgeber nicht regeln.

Also können Sie das Honorar zwischen den beiden Büros beliebig aufteilen - sinnvoll ist es, dies VORHER in einem ARGE-Vertrag zu regeln. Gesetzliche Bestimmungen über die Quotelung gibt es nicht.

Als Hilfsmittel der Quotelung können Sie z.B. vergleichen, wieviel Aufwand jedes Büro für sich hat - dies kann z.B. an den für das Projekt verbrauchten Mannmonaten ermittelt werden.

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Miky




Eschke
15.01.2003 at 16:02 Uhr
Re: Höhe Umbauzuschlag frei verhandelbar?

quote:
Anonymus wrote:
Ist einen Umbauzuschlag in Höhe von 10% zulässig? Darf dieser frei verhandelt werden und welche Richtlinien bzw. Orientierungshilfen gibt es hier zu beachten?

Für eine Antwort vielen Dank im voraus.