franzloitlesberger
14.07.2014 at 19:42 Uhr
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Re: Re: digitale Planunterlagen
quote: fdoell wrote:
Guten Tag Franz,
zu dem Thema gibt es bereits einige Beiträge, siehe http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1208&page=0#4464.
Sofern eine digitale Datenübergabe nicht vertraglich vereinbart wurde, ist sie auch nicht geschuldet. Wobei digital nicht digital ist: eine PDF-Datei mit einem Bild drauf können Sie schlecht direkt weiterbearbeiten (lassen); da bräuchten Sie schon CAD-Dateien in einem Austauschformat, das der Entwurfsplaner schreiben und der Genehmigungsplasner lesen kann.
Wenn Ihnen der Entwurfsplaner nur ein Bild übergibt (als Papierplot oder PDF-Datei), müssen SIe das ggf. abzeichnen lassen. Dazu gibt es Online-Services, z.B. http://www.papertocad.de/ (ich will hier keine Reklame für dieses Unternehmen machen, weil ich es noch nicht ausprobiert habe. Verstehen Sie es bitte als Beispiel).
Ob der Entwurfsverfasser tatsächlich geistiges Eigentum im Sinne des Urheberrechts geltend machen kann, wäre zu klären. Das geht i.d.R. nur, wenn eine "erhebliche schöpferische Gestaltungshöhe" in dem Entwurf steckt, sprich eine besondere architektonische Idee. Für Standardplanungen wird man das nicht beanspruchen können.
Guten Tag Herr Doell,
vielen Dank. Die Übergabe von CAD Daten wurde nicht direkt vereinbart. Für uns war eigentlich klar dass wir diese auch digital bearbeitbar bekommen. Welcher Geldbetrag wäre angemessen wenn wir die Entwurfsplanung als CAD Datei haben möchten.
Mit freundlichen Grüßen
[Edited by franzloitlesberger on 14.07.2014 at 19:42 Uhr]
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