digitale Planunterlagen [ https://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=2229 ]


franzloitlesberger
14.07.2014 at 16:30 Uhr
digitale Planunterlagen

Hallo zusammen,

wir haben für unseren Hausumbau einen Entwurfsplan von einem Ingenieursbüro erstellen lasen. Da die Bauausführung nicht dieses Büro machen wird benötigen wir für die Einreichplanerstellung einen Plan in digitaler Form die weiter bearbeitetet werden kann. Nun meint der Geschäftsführer des Planungsbüros dass dies sein geistiges Eigentum sei und wir für einen Plan in digitaler Form extra bezahlen müssen. Das hat uns sehr verwundert da man doch im Jahr 2014 mit der Übergabe in digitaler Form rechnen kann. Bitte um Antwort!

MfG Franz




fdoell
14.07.2014 at 19:31 Uhr
Re: digitale Planunterlagen

Guten Tag Franz,

zu dem Thema gibt es bereits einige Beiträge, siehe http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1208&page=0#4464.

Sofern eine digitale Datenübergabe nicht vertraglich vereinbart wurde, ist sie auch nicht geschuldet. Wobei digital nicht digital ist: eine PDF-Datei mit einem Bild drauf können Sie schlecht direkt weiterbearbeiten (lassen); da bräuchten Sie schon CAD-Dateien in einem Austauschformat, das der Entwurfsplaner schreiben und der Genehmigungsplasner lesen kann.

Wenn Ihnen der Entwurfsplaner nur ein Bild übergibt (als Papierplot oder PDF-Datei), müssen SIe das ggf. abzeichnen lassen. Dazu gibt es Online-Services, z.B. http://www.papertocad.de/ (ich will hier keine Reklame für dieses Unternehmen machen, weil ich es noch nicht ausprobiert habe. Verstehen Sie es bitte als Beispiel).

Ob der Entwurfsverfasser tatsächlich geistiges Eigentum im Sinne des Urheberrechts geltend machen kann, wäre zu klären. Das geht i.d.R. nur, wenn eine "erhebliche schöpferische Gestaltungshöhe" in dem Entwurf steckt, sprich eine besondere architektonische Idee. Für Standardplanungen wird man das nicht beanspruchen können.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de




franzloitlesberger
14.07.2014 at 19:42 Uhr
Re: Re: digitale Planunterlagen

quote:
fdoell wrote:
Guten Tag Franz,

zu dem Thema gibt es bereits einige Beiträge, siehe http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1208&page=0#4464.

Sofern eine digitale Datenübergabe nicht vertraglich vereinbart wurde, ist sie auch nicht geschuldet. Wobei digital nicht digital ist: eine PDF-Datei mit einem Bild drauf können Sie schlecht direkt weiterbearbeiten (lassen); da bräuchten Sie schon CAD-Dateien in einem Austauschformat, das der Entwurfsplaner schreiben und der Genehmigungsplasner lesen kann.

Wenn Ihnen der Entwurfsplaner nur ein Bild übergibt (als Papierplot oder PDF-Datei), müssen SIe das ggf. abzeichnen lassen. Dazu gibt es Online-Services, z.B. http://www.papertocad.de/ (ich will hier keine Reklame für dieses Unternehmen machen, weil ich es noch nicht ausprobiert habe. Verstehen Sie es bitte als Beispiel).

Ob der Entwurfsverfasser tatsächlich geistiges Eigentum im Sinne des Urheberrechts geltend machen kann, wäre zu klären. Das geht i.d.R. nur, wenn eine "erhebliche schöpferische Gestaltungshöhe" in dem Entwurf steckt, sprich eine besondere architektonische Idee. Für Standardplanungen wird man das nicht beanspruchen können.


Guten Tag Herr Doell,

vielen Dank. Die Übergabe von CAD Daten wurde nicht direkt vereinbart. Für uns war eigentlich klar dass wir diese auch digital bearbeitbar bekommen. Welcher Geldbetrag wäre angemessen wenn wir die Entwurfsplanung als CAD Datei haben möchten.

Mit freundlichen Grüßen



[Edited by franzloitlesberger on 14.07.2014 at 19:42 Uhr]



fdoell
15.07.2014 at 09:28 Uhr
Re: digitale Planunterlagen

Das hängt davon ab, wieviel Aufwand für den Planer erforderlich ist, bearbeitbare Dateien ggf. herzustellen und zu versenden.

Je nach verwendetem CAD-Programm würde ich mal sagen, zwischen einer halben Stunden und mehreren Stunden zu Konstrukteurs-Stundensätzen (mal ganz grob zwischen 40 und 80 €/h + MwSt.). Fragen Sie mal den alten und den neuen Planer, was technisch erforderlich wäre und machbar ist. Alternativ scannen lassen, wie geschrieben.

Zur Beachtung: je nachdem, wie Sie Ihre eigene Zeit bewerten, kann der Eigenaufwand dabei höher werden als die Fremdkosten.

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de